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Neue Geld-Ampel:
Warum Sie jetzt Ihre Daueraufträge prüfen sollten
Wann ein Check nötig ist und wann eher nicht
Achtung, Bankkunden! Seit dem 9. Oktober 2025 gilt in ganz Europa eine neue EU-Vorgabe: Banken müssen automatisch prüfen, ob Name und IBAN wirklich zusammenpassen.
Das System heißt „Verification of Payee“ (VOP) und funktioniert wie eine Ampel: Grün bedeutet, alles stimmt. Gelb zeigt kleine Abweichungen. Rot heißt: Stopp – hier passt etwas nicht. Gibt es ein Problem und schaltet die Ampel auf Gelb oder Rot, müssen Bankkunden die Überweisung immer zusätzlich bestätigen.
Die Regelung betrifft nicht nur normale Überweisungen, sondern auch Daueraufträge – also alle Zahlungen, die regelmäßig automatisch vom Konto abgehen: etwa die Miete, das Fitnessstudio, der Stromabschlag oder Geld fürs Spardepot.
Das gilt ab sofort für Daueraufträge
Banken betonen auf Anfrage: Bisherige Daueraufträge laufen ganz normal weiter. Eine gesonderte Prüfung, die seit 9. Oktober für alle Überweisungen gilt, greift dann nicht. Der alte Dauerauftrag wird ohne Prüfung ausgeführt. Grund? Hätte es Probleme gegeben, wäre es dem Empfänger oder Absender längst aufgefallen.
Haben Sie einen Dauerauftrag vor dem 9. Oktober eingerichtet und wird die Zahlung zum ersten Mal in den nächsten Tagen ausgeführt, sollten Sie kurz ins Online-Banking oder die App schauen. Öffnen Sie den Auftrag, klicken Sie in das IBAN-Feld und kopieren Sie die Nummer einmal neu hinein.
Wenn Sie anschließend auf „Speichern“ drücken, startet automatisch die neue Empfängerprüfung. So sehen Sie sofort, ob Name und Kontonummer zusammenpassen – und Ihr Geld sicher beim richtigen Empfänger landet.
Für Daueraufträge, die nach dem 9. Oktober eingerichtet wurden, ist die Empfängerprüfung bereits automatisch erfolgt. Das passiert immer dann, wenn Sie einen Dauerauftrag bei der Bank in Auftrag geben.
Wann warnt die Überweisungsampel?
Die Bank warnt vor der Überweisung, sobald Name und IBAN nicht exakt zusammenpassen.
Das kann schon bei kleinen Abweichungen passieren: Wenn Sie etwa bei einer Firma das „GmbH“ vergessen, bei einer Person nur den Nachnamen statt Vor- und Nachnamen eingeben – oder wenn beim Empfänger ein Doppelname fehlt. Dann zeigt das System Gelb und weist auf die Abweichung hin. In solchen Fällen sehen Sie zusätzlich den korrekten Kontoinhaber-Namen.
Erst wenn der Name gar nicht passt, springt die Ampel auf Rot – und warnt deutlich vor einer möglichen Fehlüberweisung.
Die neue Regelung soll vor Betrügern und Kriminellen schützen, die bisher mit gefälschten Rechnungen, falschen Kontonummern oder untergeschobenen Daueraufträgen ahnungslose Kunden um ihr Geld gebracht haben.
Bild Zeitung
Warum Sie jetzt Ihre Daueraufträge prüfen sollten
Wann ein Check nötig ist und wann eher nicht
Achtung, Bankkunden! Seit dem 9. Oktober 2025 gilt in ganz Europa eine neue EU-Vorgabe: Banken müssen automatisch prüfen, ob Name und IBAN wirklich zusammenpassen.
Das System heißt „Verification of Payee“ (VOP) und funktioniert wie eine Ampel: Grün bedeutet, alles stimmt. Gelb zeigt kleine Abweichungen. Rot heißt: Stopp – hier passt etwas nicht. Gibt es ein Problem und schaltet die Ampel auf Gelb oder Rot, müssen Bankkunden die Überweisung immer zusätzlich bestätigen.
Die Regelung betrifft nicht nur normale Überweisungen, sondern auch Daueraufträge – also alle Zahlungen, die regelmäßig automatisch vom Konto abgehen: etwa die Miete, das Fitnessstudio, der Stromabschlag oder Geld fürs Spardepot.
Das gilt ab sofort für Daueraufträge
Banken betonen auf Anfrage: Bisherige Daueraufträge laufen ganz normal weiter. Eine gesonderte Prüfung, die seit 9. Oktober für alle Überweisungen gilt, greift dann nicht. Der alte Dauerauftrag wird ohne Prüfung ausgeführt. Grund? Hätte es Probleme gegeben, wäre es dem Empfänger oder Absender längst aufgefallen.
Haben Sie einen Dauerauftrag vor dem 9. Oktober eingerichtet und wird die Zahlung zum ersten Mal in den nächsten Tagen ausgeführt, sollten Sie kurz ins Online-Banking oder die App schauen. Öffnen Sie den Auftrag, klicken Sie in das IBAN-Feld und kopieren Sie die Nummer einmal neu hinein.
Wenn Sie anschließend auf „Speichern“ drücken, startet automatisch die neue Empfängerprüfung. So sehen Sie sofort, ob Name und Kontonummer zusammenpassen – und Ihr Geld sicher beim richtigen Empfänger landet.
Für Daueraufträge, die nach dem 9. Oktober eingerichtet wurden, ist die Empfängerprüfung bereits automatisch erfolgt. Das passiert immer dann, wenn Sie einen Dauerauftrag bei der Bank in Auftrag geben.
Wann warnt die Überweisungsampel?
Die Bank warnt vor der Überweisung, sobald Name und IBAN nicht exakt zusammenpassen.
Das kann schon bei kleinen Abweichungen passieren: Wenn Sie etwa bei einer Firma das „GmbH“ vergessen, bei einer Person nur den Nachnamen statt Vor- und Nachnamen eingeben – oder wenn beim Empfänger ein Doppelname fehlt. Dann zeigt das System Gelb und weist auf die Abweichung hin. In solchen Fällen sehen Sie zusätzlich den korrekten Kontoinhaber-Namen.
Erst wenn der Name gar nicht passt, springt die Ampel auf Rot – und warnt deutlich vor einer möglichen Fehlüberweisung.
Die neue Regelung soll vor Betrügern und Kriminellen schützen, die bisher mit gefälschten Rechnungen, falschen Kontonummern oder untergeschobenen Daueraufträgen ahnungslose Kunden um ihr Geld gebracht haben.
Bild Zeitung
