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- Out 5, 2021
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Prime wurde teurer:
Gericht kassiert erneut Preiserhöhung von Amazon
Amazon hat vor drei Jahren die Prime-Preise erhöht – offenbar zu Unrecht. Jetzt bekommt der Konzern dafür erneut Ärger vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen für unwirksam. Diese hatte Amazon 2022 eingeführt, um sich das Recht auf Preiserhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden selbst zuzusprechen.
Die Richter sehen darin einen klaren Verstoß. Schon im Januar hatte das Landgericht Düsseldorf die Regelung kassiert. Amazon legte Berufung ein – und verlor jetzt erneut.
Seit September 2022 kostet das Prime-Abo bei jährlicher Zahlung 89,90 Euro statt wie zuvor 69 Euro. Wer monatlich zahlt, muss 8,99 Euro statt 7,99 Euro berappen. Begründet hatte Amazon die Erhöhung mit gestiegenen Kosten – und ohne die Mitglieder um Erlaubnis zu bitten.
Jetzt stellt das Gericht klar: So geht das nicht.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ihr Chef Wolfgang Schuldzinski sagt: „Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig.“ Unternehmen dürften laufende Verträge nicht einfach einseitig ändern.
Die Verbraucherschützer wollen mit einer Sammelklage erreichen, dass Amazon die Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kunden zurückzahlt. Noch ist die Klage nicht eingereicht, erst danach können sich Betroffene im Klageregister eintragen.
Amazon prüft weiteres Vorgehen
Amazon reagierte zurückhaltend. Das Unternehmen wolle das Urteil „gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen“. Man habe die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht informiert, so Amazon.
Rechtskräftig ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf noch nicht. Doch für viele Kunden ist jetzt klar: Sie haben womöglich zu viel gezahlt.
Bild Zeitung
Gericht kassiert erneut Preiserhöhung von Amazon
Amazon hat vor drei Jahren die Prime-Preise erhöht – offenbar zu Unrecht. Jetzt bekommt der Konzern dafür erneut Ärger vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen für unwirksam. Diese hatte Amazon 2022 eingeführt, um sich das Recht auf Preiserhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden selbst zuzusprechen.
Die Richter sehen darin einen klaren Verstoß. Schon im Januar hatte das Landgericht Düsseldorf die Regelung kassiert. Amazon legte Berufung ein – und verlor jetzt erneut.
Seit September 2022 kostet das Prime-Abo bei jährlicher Zahlung 89,90 Euro statt wie zuvor 69 Euro. Wer monatlich zahlt, muss 8,99 Euro statt 7,99 Euro berappen. Begründet hatte Amazon die Erhöhung mit gestiegenen Kosten – und ohne die Mitglieder um Erlaubnis zu bitten.
Jetzt stellt das Gericht klar: So geht das nicht.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ihr Chef Wolfgang Schuldzinski sagt: „Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig.“ Unternehmen dürften laufende Verträge nicht einfach einseitig ändern.
Die Verbraucherschützer wollen mit einer Sammelklage erreichen, dass Amazon die Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kunden zurückzahlt. Noch ist die Klage nicht eingereicht, erst danach können sich Betroffene im Klageregister eintragen.
Amazon prüft weiteres Vorgehen
Amazon reagierte zurückhaltend. Das Unternehmen wolle das Urteil „gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen“. Man habe die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht informiert, so Amazon.
Rechtskräftig ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf noch nicht. Doch für viele Kunden ist jetzt klar: Sie haben womöglich zu viel gezahlt.
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