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- Out 5, 2021
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Stadtwerke München
SWM: Jetzt kommt die Info zur Energie-Preisbremse
München – Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme gelten seit 1. März, rückwirkend ab Januar. Aber die SWM hatten DAS verschlafen.
JETZT wollen die SWM ihre Kunden endlich mal ordentlich informieren: „Nachdem alle technischen Anpassungen in den Systemen umgesetzt und getestet worden sind“, beginne jetzt die Umsetzung.
„Ab sofort“ sollen die Kunden den
Info-Brief zu den Preisbremsen bekommen – „in dem sie erfahren, wie sich die Preisbremsen für sie persönlich auswirken, wie sich ihr Abschlagsplan ändert und wie die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar verrechnet wird.“
Wobei: ALLE Kunden betrifft das nicht. Die Stadtwerke schränken ein, dass viele noch etwas warten müssen: „Aufgrund der hohen Kundenzahl erfolgt der Versand schrittweise bis in den April hinein.“
Die Stadtwerke machen aber auch klar: „Durch die Verzögerung entstehen niemandem finanzielle Nachteile.“
So funktioniert die Energiepreisbremse
Dank der neuen Energiepreisbremse dürfen die Versorger ihren Kunden ab März nur reduzierte Preise berechnen.
Verbraucher müssen von den Anbietern darüber informiert werden. Die Entlastung erfolgt über die Abschläge in der Strom- bzw. Gasrechnung. Wichtig: Vermieter müssen die geringeren Kosten in den Nebenkostenabrechnungen ihrer Mieter berücksichtigen.
► Konkret werden die Stromkosten auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, die Gaskosten auf 12 Cent. Der Preis für Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.
Achtung: Das gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die übrigen 20 Prozent werden die aktuellen Tarifpreise Ihres Anbieters fällig.
„Die Preisbremsen gelten dabei rückwirkend ab Jahresanfang 2023. Dadurch sollten die Versorger bis März Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen“, ordnet anwalt.de ein: „Voraussichtliches Ende für die Preisbremsen ist der 30. April 2024“,
Bild Zeitung
SWM: Jetzt kommt die Info zur Energie-Preisbremse
München – Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme gelten seit 1. März, rückwirkend ab Januar. Aber die SWM hatten DAS verschlafen.
JETZT wollen die SWM ihre Kunden endlich mal ordentlich informieren: „Nachdem alle technischen Anpassungen in den Systemen umgesetzt und getestet worden sind“, beginne jetzt die Umsetzung.
„Ab sofort“ sollen die Kunden den
Info-Brief zu den Preisbremsen bekommen – „in dem sie erfahren, wie sich die Preisbremsen für sie persönlich auswirken, wie sich ihr Abschlagsplan ändert und wie die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar verrechnet wird.“
Wobei: ALLE Kunden betrifft das nicht. Die Stadtwerke schränken ein, dass viele noch etwas warten müssen: „Aufgrund der hohen Kundenzahl erfolgt der Versand schrittweise bis in den April hinein.“
Die Stadtwerke machen aber auch klar: „Durch die Verzögerung entstehen niemandem finanzielle Nachteile.“
So funktioniert die Energiepreisbremse
Dank der neuen Energiepreisbremse dürfen die Versorger ihren Kunden ab März nur reduzierte Preise berechnen.
Verbraucher müssen von den Anbietern darüber informiert werden. Die Entlastung erfolgt über die Abschläge in der Strom- bzw. Gasrechnung. Wichtig: Vermieter müssen die geringeren Kosten in den Nebenkostenabrechnungen ihrer Mieter berücksichtigen.
► Konkret werden die Stromkosten auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, die Gaskosten auf 12 Cent. Der Preis für Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.
Achtung: Das gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die übrigen 20 Prozent werden die aktuellen Tarifpreise Ihres Anbieters fällig.
„Die Preisbremsen gelten dabei rückwirkend ab Jahresanfang 2023. Dadurch sollten die Versorger bis März Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen“, ordnet anwalt.de ein: „Voraussichtliches Ende für die Preisbremsen ist der 30. April 2024“,
Bild Zeitung