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Zweifach-Killer auch wegen Vergewaltigung verurteilt

Roter.Teufel

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Seit fünf Tagen auf der Flucht
Zweifach-Killer auch wegen Vergewaltigung verurteilt


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Bruchsal/Stuttgart (Baden-Württemberg) – Zweifach-Killer Alexandr Perepelenko (44) ist inzwischen seit fünf Tagen auf der Flucht. Neue Erkenntnisse zu seinem Aufenthaltsort gibt es noch immer nicht. Stattdessen kam raus: der Vater zweier Kinder machte sich in der Vergangenheit nicht nur des Mordes, sondern auch der Vergewaltigung schuldig.

Ein Sprecher der Polizei Pforzheim teilte am Samstagvormittag mit, dass es zum aktuellen Zeitpunkt trotz großer Fahndung keine Neuigkeiten bezüglich der Flucht von Perepelenko gebe. Nähere Angaben zur Ermittlung und zu Hinweisen aus der Bevölkerung wollte er allerdings nicht machen.

Stattdessen sorgte ein Artikel der regionalen Tageszeitung „ Die Rheinpfalz“ am Freitagabend dafür, dass den Bewohnern im Kraichgau im Nordwesten Baden-Württembergs noch mulmiger zumute sein dürfte. Denn: Perepelenko bekam seine lebenslange Haftstrafe vor neun Jahren nicht nur wegen Mordes. Das Landgericht Karlsruhe legte ihm 2012 auch Vergewaltigung zur Last.

Der damals 32-Jährige hatte gemeinsam mit einer Komplizin Anfang 2011 einen 44-jährigen Ukrainer aus Pforzheim nach Gotha gelockt und diesen anschließend gefesselt, geschlagen und verletzt, um an dessen Wertgegenstände zu gelangen. Im Anschluss fuhren die Täter mit dem Opfer in die Südpfalz, wo Perepelenko den Mann mit einem Autogurt strangulierte und seine Leiche in einem Gebüsch bei der französischen Stadt Lauterbourg ablegte.

Bei der anschließenden Gerichtsverhandlung kam heraus, dass Alexandr Perepelenko den später Getöteten auch zum Oralverkehr gezwungen hat. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft der „Rheinfpalz“, weswegen der 44-Jährige wegen Mordes, Vergewaltigung und Menschenraub verurteilt wurde.

Wie konnte der Zweifach-Killer flüchten?

Vor seiner lebenslangen Haftstrafe saß der Flüchtige bereits schon einmal im Knast. Das Landgericht Gera hatte ihn 2003 wegen Totschlags zu acht Jahren verurteilt, nach fünf Jahren kam er frei. Vor elf Jahren folgte dann das Urteil Lebenslang, die Strafe saß Perepelenko in der JVA Bruchsal (rund 20 Kilometer nördlich von Karlsruhe) ab. Bis er am Montag während eines bewachten Ausflugs flüchten konnte. Am Baggersee in Germersheim, welcher rund 30 Kilometer von der JVA entfernt liegt, sollte Perepelenko auf seine Frau und seine Kinder treffen.

Der Pforzheimer Staatsanwalt Henrik Blaßies sagte am Freitag, dass es noch unklar sei, wie genau die Flucht gelang. Untersuchungen dazu haben aktuell nicht die größte Wichtigkeit: „Unser Fokus liegt aktuell ganz klar darauf, den Flüchtigen zu ergreifen.“

Daher ist auch nicht sicher, ob der Mann bei seiner Flucht Hilfe hatte. Er entkam in einem Waldstück, trotz elektronischer Fußfessel. Diese wurde wenig später im Stadtgebiet von Germersheim gefunden. Laut den „ Stuttgarter Nachrichten“ werden in der deutschen Justiz Fußfesseln mehrerer Hersteller verwendet. Sie alle eint, dass deren Bänder zur Befestigung mit einem scharfen Messer durchtrennt werden können.

In diesem Fall löst das Gerät zwar einen Alarm aus, das dürfte dem 44-Jährigen aber egal gewesen sein, da er sich ohnehin bereits auf der Flucht befand.

Dass der Mann überhaupt einen Ausflug unternehmen durfte, sei laut Staatsanwalt Blaßies nicht ungewöhnlich. Er verwies auf die Wahrung der Menschenrechte eines Gefangenen und fügte hinzu: „Das war jetzt kein Sonderfall, das ist so vorgesehen und das gibt es auch häufiger.“

Wie Sie sich verhalten sollten, wenn sie den Killer sehen

Aktuell existieren laut den Ermittlern durch die Flucht Perepelenkos keine konkreten Hinweise auf eine unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung. Gleichzeitig warnt die Polizei aber, beim Erkennen des Killers in der Öffentlichkeit „nicht eigeninitiativ zu handeln“ und am besten gleich den Notruf „110“ zu wählen.

Aber was tun, wenn das nicht geht? Beispiele:

Der Mörder sitzt mir im Bus direkt gegenüber? Kriminaloberrat David Fritsch (42) vom Landeskriminalamt: „Man sollte nur über den Notruf 110 anrufen, wenn man sich dabei nicht in Gefahr bringt. Am besten beim nächsten Stopp aussteigen, dann unauffällig zum Handy greifen.“

Ich habe mein Handy im Auto liegen lassen oder der Akku ist leer? LKA-Sprecher Fritsch rät: „Je nach Tageszeit ein geöffnetes Geschäft oder eine Tankstelle ansteuern, um das Personal um Hilfe zu bitten. Ansonsten bei Anwohnern klingeln.“

Ich bin mir nur zu 50 Prozent sicher, dass der Mörder gerade an mir vorbeigegangen ist? LKA-Sprecher Fritsch: „Im Zweifel lieber einmal mehr – auch im Nachhinein – die Polizei informieren, wenn man sich nicht ganz sicher ist, ob man dem Flüchtigen begegnet ist.“

Das heißt zusammengefasst: Rufen Sie nach Möglichkeit unverzüglich den Notruf, aber bringen sie sich dabei nicht selbst in Gefahr. Bitten Sie zur Not Mitmenschen um Hilfe.


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