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Wieso Zeugenaufrufe oftmals verspätet kommen

Roter.Teufel

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Polizei erklärt Prozedur
Wieso Zeugenaufrufe oftmals verspätet kommen


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Manchmal vergehen zwischen einer Tat und dem dazugehörigen Zeugenaufruf Monate. Das ist nicht ideal, hat aber seine Gründe.

Am 14. Januar veröffentlichten wir an dieser Stelle einen Zeugenaufruf der Polizei. Im Konkreten ging es um einen Ganoven, der im Verdacht steht, im Süden des Landes mit einer gestohlenen Bankkarte Geld an einem Automaten abgehoben zu haben. An und für sich nichts Besonderes, könnte man meinen. Und doch stellte sich der Journalist – und auch einige Leser – die Frage, wieso zwischen dem Vorfall und dem Zeugenaufruf vier Monate vergangen sind. Wäre es nicht effektiver, bereits kurz nach dem Vorfall nach dem Täter zu suchen, wer weiß denn nach vier Monaten noch genau zu sagen, ob er sich an einem bestimmten Ort aufgehalten hat? Gibt diese Zeitspanne dem Betrüger nicht einen unnützen Vorteil? Eine weitere Eigenart, die aufmerksame Leser beschäftigt, ist die manchmal sehr schlechte Qualität der Fahndungsfotos.

Die Polizei hat auf ihrem Internetportal dazu einige Erklärungen veröffentlicht. Anhand eines Beispiels werden die Abläufe erklärt – und es wird ersichtlich, wie die auf den ersten Blick unnötig lange Zeitspanne entstehen kann.

Festgelegte Prozedur

Zuallererst muss die geschädigte Person einmal feststellen, dass ihr eine Bankkarte entwendet wurde. Anschließend muss sie eine Klage bei der Polizei einreichen, was in der Praxis ebenfalls einige Tage dauern kann.

Der Polizeibeamte leitet daraufhin erste Ermittlungen ein und muss sich vergewissern, dass tatsächlich auch unrechtmäßig Geld mit der Karte abgehoben wurde. Dabei gilt es, in Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut den Zeitpunkt und den Ort der Abhebung herauszufinden. Für diese ersten Schritte und um die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen, hat der Polizist maximal 40 Tage zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft muss die Beschlagnahme der Aufnahmen aus der Überwachungskamera anordnen – dies kann der Polizeibeamte nicht eigenmächtig tun. Erst danach werden die Bilder freigegeben und können ausgewertet werden.

Interne Veröffentlichung


Bevor man mit dem Aufruf an die Öffentlichkeit tritt, werden die Fotos auf einem polizeiinternen Netzwerk veröffentlicht – was oft zu Ermittlungserfolgen führt – etwa wenn ein Polizist einen Übeltäter erkennt. Erst wenn dies sich als nicht zielführend herausstellt, wird ein Zeugenaufruf an die Presse ausgegeben. Die Polizei ist sich bewusst, dass eine längere Zeitspanne zwischen der Tat und dem Aufruf der Aufklärung nicht förderlich ist, dennoch beobachte man immer wieder, dass Zeugen sich dennoch erinnern und durchaus wichtige Hinweise liefern. Zudem bekommen die Ganoven es nach der Veröffentlichung auch mal mit der Angst zu tun und stellen sich.

Schlechte Bildqualität

Was die Qualität der Fahndungsfotos angeht, so ist man machtlos. Weder Staatsanwaltschaft noch Polizei haben einen Einfluss auf die Bilder. Zu bedenken gilt, dass die Aufnahmen meist unter schlechten Bedingungen gemacht werden und nichts mit „kontrollierten Fotos“ zu tun haben. Grenzen werden auch durch die Speicherkapazitäten der Überwachungssysteme gesetzt.

Unter dem Strich bleiben die Zeugenaufrufe ein wichtiges Instrument bei Ermittlungen, sei es bei Betrügereien oder Vermisstenmeldungen. Die Mitarbeit der Bevölkerung ist in solchen Fällen eine große Hilfe.

Luxemburger Wort
 
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