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Wer darf sich noch kostenlos testen lassen?

Roter.Teufel

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Corona-Schnelltests
Wer darf sich noch kostenlos testen lassen?


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Ab heute wird’s für viele Ungeimpfte ziemlich teuer

Testen an jeder Ecke, zu jeder Zeit und das kostenlos – diese Zeiten sind vorbei. Ab heute kosten Corona-Schnelltests Geld. Der Bund hat das Angebot von flächendeckenden Bürgertests für alle eingestellt.

Für Ungeimpfte kann das teuer werden. Denn im öffentlichen Leben gilt immer öfter 3G. Heißt: Wer daran teilnehmen will, muss geimpft, genesen oder getestet sein.

Wer sich aber testen lassen will, ohne dass er Covid-Symptome hat, muss dafür nun rund zehn bis 70 Euro zahlen (je nach Ort und Anbieter).

Allerdings gibt es Ausnahmen. BILD erklärt, für wen sie gelten.

Wer ist von den Kosten befreit?

▶︎ Geimpfte und ungeimpfte Personen mit Corona-Symptomen oder mit einer roten Corona-Warn-App. Sie können beim Arzt einen kostenlosen PCR-Test machen lassen. Das gilt auch für Personen mit positivem Schnelltest-Ergebnis, die einen Arzt aufsuchen.

▶︎ Kinder unter zwölf Jahren (gilt bis zu drei Monate nach dem zwölften Geburtstag.) Nachweis: Personalausweis, Schülerausweis oder Reisepass.

▶︎ Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember, da sie ihr Impfangebot erst später erhalten haben. Nachweis: Personalausweis, Schülerausweis oder Reisepass.

Im schulischen Rahmen bleiben die Pflicht-Tests für alle Schüler kostenlos.

▶︎ Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (hier gibt es noch keine Stiko-Empfehlung) Nachweis: Mutterpass.
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Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (14. SSW) und stillende Mütter haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember, da die Stiko-Impfempfehlung für diese Gruppe noch recht neu ist.

▶︎ Personen mit medizinischer Kontraindikation. Heißt: Sie können nicht gegen Covid-19 geimpft werden, weil z.B. eine Allergie gegen den Bestandteil Polyethylenglykol (PEG) besteht, der auch in Medikamenten oder Kosmetika verwendet wird. Nachweis: ärztliches Zeugnis.

Auch Personen, die bestimmte Krebstherapien durchlaufen, können davon betroffen sein, weil deren Immunreaktion stark eingeschränkt ist. Bei der Antikörper-Therapie bspw. empfehlen Experten sich erst drei bis sechs Monate nach Abschluss dieser Behandlung impfen zu lassen.

Das kann auch für Menschen nach schweren Operationen gelten, Transplantationen, o.ä. Hier gilt die Einschätzung des behandelnden Arztes.

▶︎ Personen, die sich nach einer Corona-Infektion aus der Quarantäne freitesten lassen müssen. Nachweis: positives PCR-Ergebnis, das max. 21 Tage alt ist oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes, dass das Freitesten zur Beendigung der Quarantäne anordnet.

▶︎ Zum Schutz der Bewohner werden Besucher von Alten- oder Pflegeeinrichtungen weiterhin kostenlos getestet.

▶︎ Teilnehmer von klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen (Studie darf max. drei Monate zurückliegen). Nachweis: Teilnahme-Schreiben.

▶︎ Für ausländische Studierende, die mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind, gilt ebenfalls die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember. Nachweis: Studienbescheinigung und Impfpass.

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