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Roter.Teufel

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Frau (33) erfror kurz vor Großglockner-Gipfel:
Webcam-Bilder: Hier ließ der Bergsteiger seine Freundin zurück


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Innsbruck – Das Pärchen war kurz vor dem Gipfel des Großglockners. Dann gerieten sie in große Not. Während ihr Freund allein abstieg, um Hilfe zu holen, starb die Frau völlig entkräftet. Jetzt klagt die Staatsanwaltschaft ihn an.

Die 33-jährige Bergsteigerin aus Salzburg kam im Januar auf dem 3.798 Meter hohen Großglockner ums Leben, nachdem sie mit ihrem 36-jährigen Partner zu einer Tour in den Alpen aufgebrochen war. Als sie nur noch 50 Meter vom Gipfel entfernt waren, geriet die Frau in Schwierigkeiten und konnte nicht mehr weitergehen.
Frau war 6,5 Stunden allein

Der Mann ließ seine Freundin daraufhin sechseinhalb Stunden lang allein auf dem Berg zurück, um Hilfe zu holen. Doch während dieser Zeit erlag sie der extremen Kälte. Auf den Webcam-Bildern ist deutlich zu sehen, wie die Notlichter der beiden Alpinisten während ihres Aufstiegs am 18. Januar um 18 Uhr leuchten. Nur sechs Stunden später begannen die Lichter aufgrund des niedrigen Batteriestands zu schwächer zu werden, und die Frau war am Ende ihrer Kräfte.

Ein Foto, das gegen 2.30 Uhr aufgenommen wurde, zeigte den Freund, wie er allein weiterging, um auf die andere Seite des Großglockers abzusteigen, nachdem er seine Partnerin mit wenig Ausrüstung im eisigen Schnee zurückgelassen hatte.

Der furchtbare Todesfall am Berg muss in einem Prozess aufgearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage wegen „grob fahrlässiger Tötung“ gegen den Bergsteiger (36) erhoben.
Das werfen die Ermittler dem Mann vor

Der Vorwurf gegen den erfahrenen Alpinisten: Er habe seine unerfahrene Freundin (33) am 19. Januar gegen 2 Uhr nachts „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen. 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockners. Der Mann hatte die Tour auf Österreichs höchsten Berg (3798 m) geplant. Seine Freundin hatte zuvor noch nie eine Bergtour dieser Schwierigkeit unternommen.

Die Ermittler gewannen die Erkenntnisse durch die Auswertung der Smartphones des Paares, seiner Sportuhren sowie durch die Befragung von Zeugen.
Das Ende der gemeinsamen Bergtour

Die Frau erfror kurz vor dem Gipfel. Allein bei minus 8 Grad Celsius. Sie war nur mit Snowboard-Softboots unterwegs und trug keine richtigen Bergschuhe. Eine Ausrüstung, die nach Einschätzung eines Sachverständigen für eine hochalpine Tour nicht geeignet war.

Hilfe der Bergrettung kam zu spät. Die österreichischen Ermittler werfen ihrem Freund mehrere Fehler vor: Er habe die Tour zu spät gestartet. Er habe keine Biwak-Notausrüstung dabei gehabt. Und er sei angesichts der schlechten Winterausrüstung nicht rechtzeitig umgekehrt.

So hätte der Bergsteiger handeln müssen

Die Staatsanwaltschaft: „Der Angeklagte hätte angesichts des starken bis stürmischen Windes mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h sowie der Temperatur von ca. minus 8 Grad, was unter Berücksichtigung des ‚Windchill‘-Effektes zu einem Kälteempfinden um minus 20 Grad führt, spätestens am sogenannten ‚Frühstücksplatzl‘ umkehren müssen.“

Auch als die Erschöpfung der Frau schon weit fortgeschritten war, habe er keinen Notruf vor Einbruch der Dunkelheit abgesetzt, noch Notsignale an einen vorbeifliegenden Hubschrauber gegeben. Nach mehreren Versuchen der Alpinpolizei, Kontakt mit ihm aufzunehmen, habe er die Polizei erst um 0.35 Uhr angerufen und die Rettungskräfte erst um 3.30 Uhr verständigt. Sein Telefon habe er zwischenzeitlich auf lautlos gestellt und verstaut.

Der größte Fehler

Besonders schwer wiegt der Vorwurf der Ankläger, seine Freundin nicht ausreichend versorgt zu haben, während er selbst vom Berg abstieg, um Hilfe zu holen: „Der Angeklagte hat es unterlassen, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen.“ Auch habe er sie nicht in einen Biwaksack oder eine Alu-Rettungsdecke gewickelt, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen. Der Bergsteiger bestreitet die Vorwürfe.

Kurt Jelinek, Anwalt des Angeklagten, zu BILD: „Es tut ihm sehr leid, wie es gekommen ist. Wir gehen von einem tragischen, schicksalhaften Unglück aus.“ Dem Mann droht jetzt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Der Prozess soll am 19. Februar 2026 am Landesgericht Innsbruck beginnen.

Bild Zeitung
 
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