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Sachsen-Anhalt ändert Verfassungsschutzgesetz:
Sex-Verbot für verdeckte Ermittler
Sex einsetzen, um an Informationen zu kommen? Dem hat Sachsen-Anhalts Landesregierung am Dienstag einen Riegel vorgeschoben: Die Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes untersagt es verdeckten Ermittlern und V-Leuten ausdrücklich, intime Kontakte zu „Zielpersonen“ zu unterhalten.
Sachsen-Anhalt setzt damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Dieses hatte bereits im April 2022 das bayrische Verfassungsschutzgesetz überprüft und in zahlreichen Punkten Nachbesserungen gefordert.
Gericht verbietet „staatlich veranlasste Beziehungen“
Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass das „staatlich veranlasste Eingehen einer Beziehung zum Zweck der Informationsgewinnung“ nicht zulässig ist. Bayern nahm deshalb im Juli 2023 folgenden Satz in Artikel 18 auf: „Intime oder vergleichbare engste persönliche Beziehungen zu Zielpersonen sind unzulässig.“
Sachsen-Anhalt zieht nun nach. Das Sex-Verbot gilt nicht nur für neue Fälle. Sollten Ermittler oder V-Leute bereits eine Beziehung eingegangen sein, müssen sie diese beenden.
„Mit der Anpassung des Gesetzes geben wir dem Verfassungsschutz Regeln an die Hand, welche sich an aktuellen rechtlichen Entwicklungen orientieren. Das schafft Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen“, erklärt Innenministerin Tamara Zieschang (53,
CDU) das vom Kabinett abgenickte Sex-Verbot und alle weiteren Neuregelungen. Die betreffen etwa länger als sechs Monate dauernde Ermittlungen, die sich gezielt gegen eine bestimmte Person richten oder in Wohnräumen stattfinden.
Internet-Beziehungen weiterhin erlaubt
Erlaubt bleiben auch weiterhin Vertrauensbeziehungen, die Ermittler oder V-Leute ausschließlich über das Internet pflegen. In dem Fall müsse jedem klar sein, dass Angaben, die dort gemacht werden, nicht immer stimmen.
Die Neufassung muss noch durch den Landtag.
Ob es in Sachsen-Anhalt jemals Liebesbeziehungen zwischen Ermittlern und Zielpersonen gab, teilt das Innenministerium nicht mit. Bekannt ist ein solcher Fall bisher nur aus Hamburg. Dort ging eine auf die linksextreme Szene angesetzte Beamtin Beziehungen ein.
Bild Zeitung
Sex-Verbot für verdeckte Ermittler
Sex einsetzen, um an Informationen zu kommen? Dem hat Sachsen-Anhalts Landesregierung am Dienstag einen Riegel vorgeschoben: Die Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes untersagt es verdeckten Ermittlern und V-Leuten ausdrücklich, intime Kontakte zu „Zielpersonen“ zu unterhalten.
Sachsen-Anhalt setzt damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Dieses hatte bereits im April 2022 das bayrische Verfassungsschutzgesetz überprüft und in zahlreichen Punkten Nachbesserungen gefordert.
Gericht verbietet „staatlich veranlasste Beziehungen“
Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass das „staatlich veranlasste Eingehen einer Beziehung zum Zweck der Informationsgewinnung“ nicht zulässig ist. Bayern nahm deshalb im Juli 2023 folgenden Satz in Artikel 18 auf: „Intime oder vergleichbare engste persönliche Beziehungen zu Zielpersonen sind unzulässig.“
Sachsen-Anhalt zieht nun nach. Das Sex-Verbot gilt nicht nur für neue Fälle. Sollten Ermittler oder V-Leute bereits eine Beziehung eingegangen sein, müssen sie diese beenden.
„Mit der Anpassung des Gesetzes geben wir dem Verfassungsschutz Regeln an die Hand, welche sich an aktuellen rechtlichen Entwicklungen orientieren. Das schafft Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen“, erklärt Innenministerin Tamara Zieschang (53,
CDU) das vom Kabinett abgenickte Sex-Verbot und alle weiteren Neuregelungen. Die betreffen etwa länger als sechs Monate dauernde Ermittlungen, die sich gezielt gegen eine bestimmte Person richten oder in Wohnräumen stattfinden.
Internet-Beziehungen weiterhin erlaubt
Erlaubt bleiben auch weiterhin Vertrauensbeziehungen, die Ermittler oder V-Leute ausschließlich über das Internet pflegen. In dem Fall müsse jedem klar sein, dass Angaben, die dort gemacht werden, nicht immer stimmen.
Die Neufassung muss noch durch den Landtag.
Ob es in Sachsen-Anhalt jemals Liebesbeziehungen zwischen Ermittlern und Zielpersonen gab, teilt das Innenministerium nicht mit. Bekannt ist ein solcher Fall bisher nur aus Hamburg. Dort ging eine auf die linksextreme Szene angesetzte Beamtin Beziehungen ein.
Bild Zeitung