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Notícias Polizei fasst Duo (17, 18) nach Handy-Diebstählen

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Dortmund
Polizei fasst Duo (17, 18) nach Handy-Diebstählen


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+++ Blaulicht-Meldung +++

Dortmund – Ein Duo soll am Samstagmorgen (24. Februar) am Dortmunder Hauptbahnhof eine ältere Frau bestohlen haben. Bundespolizisten stellten die Flüchtigen am Bahnsteig.

Gegen 7 Uhr hatte ein 21-Jähriger die Bundespolizei über einen Diebstahl am Bahnsteig zu Gleis 8 des Hauptbahnhofs Dortmund informiert. Die Beamten trafen dort auf den Anrufer und eine 58-Jährige, deren Mobiltelefon aus der Jackentasche entwendet worden war. Der Zeuge hatte die Tat beobachtet und den 17-Jährigen aufgefordert, das Handy zurückzugeben. Dieser gab das Handy zurück und ergriff anschließend mit seiner Begleiterin die Flucht.

Am gleichen Bahnsteig konnten die Polizisten das Duo antreffen. Der 17-Jährige äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die beiden Verdächtigen konnten sich nicht ausweisen und machten widersprüchliche Angaben zu ihren Personalien. Die Einsatzkräfte brachten die 17- und 18-Jährigen zur Bundespolizeiwache.

Eine Videoauswertung ergab, dass die Tathandlung aufgezeichnet wurde. Zudem stellte sich heraus, dass die 18-Jährige ebenfalls an der Tat beteiligt war und sich immer wieder umschaute.

Ein Fingerabdruckscan bestätigte die Identität des jungen Algeriers. Vier Staatsanwaltschaften fahndeten bereits nach ihm zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes, unter anderem wegen Diebstahlsdelikten. Bei einer Durchsuchung stellten die Polizisten eine geringe Menge Haschisch sowie ein weiteres Smartphone fest. Dieses konnte der algerische Staatsbürger jedoch nicht entsperren. Demnach bestand der Verdacht, dass dieses Handy aus einer weiteren Diebstahlshandlung stammt. Ermittlungen ergaben zudem, dass der Wohnungslose sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt.

Bei der Dortmunderin (18) fanden die Uniformierten in ihrem Rucksack ebenfalls ein Mobiltelefon auf. Sie bestätigte, dass sie nicht die Eigentümerin sei. Im Laufe der Befragung gab die Heranwachsende zu, dass sie den Beamten zuvor falsche Personalien genannt hatte und zeigte diesen ein Foto ihres Personalausweises auf ihrem Handy. Die Polizisten fertigten Lichtbilder von ihr und nahmen ihre Fingerabdrücke.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls und wegen der Verstöße gegen das Aufenthalts- und das Betäubungsmittelgesetz gegen den Polizeibekannten ein. Nun muss sich die 18-Jährige ebenfalls wegen des gemeinschaftlich begangenen Diebstahls verantworten.

Dieser Artikel wurde mit maschineller Hilfe erstellt.

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