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NRW schafft Maskenpflicht im Unterricht ab

Roter.Teufel

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Ab 2. November gültig
NRW schafft Maskenpflicht im Unterricht ab


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Düsseldorf – Trotz bundes- und landesweit wieder steigender Infektionszahlen müssen Schülerinnen und Schüler in NRW im Unterricht bald keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.

Die Maskenpflicht auf den Sitzplätzen im Klassenraum wird zum 2. November abgeschafft. Das teilte das NRW-Schulministerium am Donnerstag mit. Zur Begründung hieß es, an den Schulen gebe es keinen übermäßigen Anstieg bei den Corona-Infektionen. Gleichzeitig steige die Impfquote, bei Lehrkräften liege sie sogar über 90 Prozent.

Schülerinnen und Schüler müssen die Maske aber weiterhin im übrigen Gebäude tragen und wenn sie ihren festen Sitzplatz verlassen. Für den Außenbereich war die Maskenpflicht schon vor einiger Zeit abgeschafft worden. Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Die üblichen Corona-Tests an den Schulen sollen nach den bisherigen Planungen fortgesetzt werden: also drei Corona-Selbsttests pro Woche an weiterführenden Schulen und zwei PCR-Pooltests pro Woche an Grund- und Förderschulen.

Viele Verbände hatten die angekündigte Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht als riskant und verfrüht kritisiert. Auch aus der politischen Opposition waren unter anderem mit Verweis auf kletternde Inzidenzwerte bei Kindern und Jugendlichen mahnende Stimmen gekommen.

Schulministerin Yvonne Gebauer (55, FDP) hält dagegen: „Die bisherige Entwicklung der Pandemie hat gezeigt, dass unsere Schulen sichere Orte sind. Alle Schülerinnen und Schüler werden engmaschig und mehrfach die Woche getestet und unsere strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten selbstverständlich weiterhin.“ Die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz sei ein verantwortbarer Schritt.

Auch der neue NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (46, CDU) rechtfertigte am Donnerstag die Maßnahmen. „Unsere Philosophie war immer und ist es auch weiterhin: so viel Schutz wie nötig und so viel Freiheit wie möglich.“

Deswegen gehöre zum Fall der Maskenpflicht am Sitzplatz auch gleichzeitig die neue Quarantäne-Pflicht, die im Gegenzug verschärft wurde: Tritt in einer Klasse oder einem Kurs ein Corona-Fall auf, wird die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern auf die nachweislich infizierte Person sowie jetzt auch auf die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn ausgedehnt. Vollständig geimpfte oder genesene Schüler ohne Symptome sind von der Quarantäne weiterhin ausgenommen.

Bild Zeitung
 
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