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- Out 5, 2021
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Abschiebe-Theater um Afghanen
Ministerin will Intensivtäter Abdul (36) loswerden
Stuttgart – Justizministerin Marion Gentges (52, CDU) schaltet sich in den Abschiebe-Irrsinn um den afghanischen Intensivtäter Abdul F. (36) ein. Sie will das Gesetz ändern, um abgelehnte Asylbewerber schneller loszuwerden.
Durch eine Kette von Asyl- und Eilanträgen hat es der dauerkriminelle Afghane (29 Verurteilungen) bisher geschafft, seiner Abschiebung zu entgehen. Das Problem: Bisher hemmt jeder neue Antrag die Rückführung. Aber damit soll jetzt Schluss sein.
Anna Härle (35), Sprecherin von Ministerin Gentges, zu BILD: „Die Ministerin hat beim Bund beantragt, dass trotz Asyl-Folgeantrags abgeschoben werden kann.“ Künftig solle nur noch eine kurze Rückmeldung des Bundesamts für Migration abgewartet werden.
Sollte die Behörde feststellen, dass der Antragsteller „keine neuen Elemente“ vorgetragen habe, stünde der Rückführung nichts mehr im Weg, so die Sprecherin. Gentges‘ Vorschlag sei bereits ins Gesetzgebungs-Verfahren aufgenommen worden.
Von der neuen Regelung verspricht sich das Justizministerium auch eine Kostensenkung. Bisher würden aufwendig organisierte Abschiebeflüge allein dadurch vereitelt, dass kurz vor Abflug ein Asyl-Folgeantrag gestellt werde.
Bild Zeitung
Ministerin will Intensivtäter Abdul (36) loswerden
Stuttgart – Justizministerin Marion Gentges (52, CDU) schaltet sich in den Abschiebe-Irrsinn um den afghanischen Intensivtäter Abdul F. (36) ein. Sie will das Gesetz ändern, um abgelehnte Asylbewerber schneller loszuwerden.
Durch eine Kette von Asyl- und Eilanträgen hat es der dauerkriminelle Afghane (29 Verurteilungen) bisher geschafft, seiner Abschiebung zu entgehen. Das Problem: Bisher hemmt jeder neue Antrag die Rückführung. Aber damit soll jetzt Schluss sein.
Anna Härle (35), Sprecherin von Ministerin Gentges, zu BILD: „Die Ministerin hat beim Bund beantragt, dass trotz Asyl-Folgeantrags abgeschoben werden kann.“ Künftig solle nur noch eine kurze Rückmeldung des Bundesamts für Migration abgewartet werden.
Sollte die Behörde feststellen, dass der Antragsteller „keine neuen Elemente“ vorgetragen habe, stünde der Rückführung nichts mehr im Weg, so die Sprecherin. Gentges‘ Vorschlag sei bereits ins Gesetzgebungs-Verfahren aufgenommen worden.
Von der neuen Regelung verspricht sich das Justizministerium auch eine Kostensenkung. Bisher würden aufwendig organisierte Abschiebeflüge allein dadurch vereitelt, dass kurz vor Abflug ein Asyl-Folgeantrag gestellt werde.
Bild Zeitung