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- Out 5, 2021
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Prozess um LED-Strahler am Haus gegenüberLicht-Mobbing!
Mein Nachbar bringt mich um den Schlaf
Sonneberg (Thüringen) – Sonneberger Nächte sind lang. Und schlaflos. Wenn man einen Nachbarn hat, der Flutlicht-Fan ist. In Thüringen tobt ein greller Streit um einen Doppelscheinwerfer, der Ulrike (74) und Günther Schubert (83) direkt ins Schlafzimmer strahlt. Inzwischen gab es bereits drei Gerichtstermine.
„Dieser dicke Doppelstrahler scheint grell durch unsere Vorhänge“, schimpft Ulrike Schubert. „Er geht gegen 16.30 Uhr an und nicht vor 9 Uhr am kommenden Tag aus. Im Winter strahlt er siebzehneinhalb Stunden durch. Das ist Licht-Mobbing!“
Am 8. Juli 2022 hatte der Nachbar der Schuberts den Doppelstrahler an der Fassade seines Mehrfamilien-Mietshauses in der Südthüringer Kreisstadt angebracht. Angeblich habe der Hauseigentümer, der in Bayern lebt, dies aus Sicherheitsgründen für seine Mieter gemacht.
Die Schuberts klagten umgehend. Und bekamen – vorerst – Recht. „Damals entschied das Amtsgericht Sonneberg, der Strahler müsse weg und dürfe nicht weiter betrieben werden“, sagt die Seniorin. „Doch unser Nachbar legte erfolgreich Einspruch ein.“
Schon 3-mal zogen sie vor Gericht
In einer zweiten Verhandlung habe der Nachbar versichert, den Strahler etwas gedreht zu haben, sodass die Schuberts nun nicht mehr geblendet werden. „Der Richter schenkte dem Glauben und stellte das Verfahren ein. Der Strahler blieb, unser Einspruch wurde abgelehnt.“
Ulrike Schubert behauptet: „Seit das Ding dort leuchtet, hat sich meine Gesundheit massiv verschlechtert. Ich zittere am ganzen Körper, habe Herzrasen, eine Unterfunktion der Schilddrüse. Und ich bekomme kein Auge mehr zu!“ Nachts hüllt sie sich in eine goldfarbene Unfalldecke: „Die soll mich vor der Strahlung schützen!“
„Das Ding muss weg!“
Am 10. Januar wurde der Fall wieder verhandelt, diesmal vor der Zivilkammer des Landgerichts Meiningen. „Der Richter schlug einen Vergleich vor“, sagt Ulrike Schubert. „Der Strahler soll nach hinten in die Mitte des Gebäudes umverlagert werden. Bis 14. Februar sollen wir entscheiden, ob wir damit einverstanden sind. Aber wir wollen, dass das Ding für immer verschwindet.
BILD versuchte mehrmals, den Hausbesitzer zu erreichen. Er reagierte bis jetzt auf keine der Anfragen.
Bild Zeitung
Mein Nachbar bringt mich um den Schlaf
Sonneberg (Thüringen) – Sonneberger Nächte sind lang. Und schlaflos. Wenn man einen Nachbarn hat, der Flutlicht-Fan ist. In Thüringen tobt ein greller Streit um einen Doppelscheinwerfer, der Ulrike (74) und Günther Schubert (83) direkt ins Schlafzimmer strahlt. Inzwischen gab es bereits drei Gerichtstermine.
„Dieser dicke Doppelstrahler scheint grell durch unsere Vorhänge“, schimpft Ulrike Schubert. „Er geht gegen 16.30 Uhr an und nicht vor 9 Uhr am kommenden Tag aus. Im Winter strahlt er siebzehneinhalb Stunden durch. Das ist Licht-Mobbing!“
Am 8. Juli 2022 hatte der Nachbar der Schuberts den Doppelstrahler an der Fassade seines Mehrfamilien-Mietshauses in der Südthüringer Kreisstadt angebracht. Angeblich habe der Hauseigentümer, der in Bayern lebt, dies aus Sicherheitsgründen für seine Mieter gemacht.
Die Schuberts klagten umgehend. Und bekamen – vorerst – Recht. „Damals entschied das Amtsgericht Sonneberg, der Strahler müsse weg und dürfe nicht weiter betrieben werden“, sagt die Seniorin. „Doch unser Nachbar legte erfolgreich Einspruch ein.“
Schon 3-mal zogen sie vor Gericht
In einer zweiten Verhandlung habe der Nachbar versichert, den Strahler etwas gedreht zu haben, sodass die Schuberts nun nicht mehr geblendet werden. „Der Richter schenkte dem Glauben und stellte das Verfahren ein. Der Strahler blieb, unser Einspruch wurde abgelehnt.“
Ulrike Schubert behauptet: „Seit das Ding dort leuchtet, hat sich meine Gesundheit massiv verschlechtert. Ich zittere am ganzen Körper, habe Herzrasen, eine Unterfunktion der Schilddrüse. Und ich bekomme kein Auge mehr zu!“ Nachts hüllt sie sich in eine goldfarbene Unfalldecke: „Die soll mich vor der Strahlung schützen!“
„Das Ding muss weg!“
Am 10. Januar wurde der Fall wieder verhandelt, diesmal vor der Zivilkammer des Landgerichts Meiningen. „Der Richter schlug einen Vergleich vor“, sagt Ulrike Schubert. „Der Strahler soll nach hinten in die Mitte des Gebäudes umverlagert werden. Bis 14. Februar sollen wir entscheiden, ob wir damit einverstanden sind. Aber wir wollen, dass das Ding für immer verschwindet.
BILD versuchte mehrmals, den Hausbesitzer zu erreichen. Er reagierte bis jetzt auf keine der Anfragen.
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