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Mann schlägt im Suff Nachbarin (97) mit Holzhocker fast tot

Roter.Teufel

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Schuldunfähig wegen 2,69 Promille?
Mann schlägt im Suff Nachbarin (97) mit Holzhocker fast tot


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Mindestens 24 Stunden lang soll er mehrere Weinflaschen geleert und seine Schmerzen mit starken Medikamenten betäubt haben. Dann überraschte er seine ahnungslose Nachbarin mit einem brutalen Angriff an der Wohnungstür. Jetzt kann er sich an nichts mehr erinnern ...

Bielefeld (NRW) – Der Deutsch-Russe Peter B. (73) muss sich seit Donnerstagmorgen vor dem Bielefelder Landgericht verantworten. Er ist angeklagt, am 10. Juni 2023 seine Nachbarin Marie-Anne M. (97) geschlagen und dann mit einem Holzhocker angegriffen zu haben. Danach soll er seine Hände um ihren Hals gelegt haben, um sie zu töten.

Der Vorwurf: versuchter Totschlag!

Nur eine mutige Zeugin, so heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, konnte den Rentner stoppen. Mit einem offenen Schädelbruch, Knochenbrüchen und Platzwunden kam die 97-Jährige nach dem Angriff ins Krankenhaus – überlebte wie durch ein Wunder.

„Rentnerin leidet unter den Erlebnissen“

Inzwischen ist die Rentnerin in einem Pflegeheim. Am ersten Verhandlungstag erscheint sie nicht vor der Kammer. „Sie kann kaum noch sehen und leidet unter den Erlebnissen“, sagt ihr Rechtsanwalt David Volke.

Als Peter B. am Donnerstag den Gerichtssaal betritt, wirkt er schwach und gebrechlich. Sein Strafverteidiger liest eine Erklärung vor, die den Tathergang aus der Sicht von B. schildern soll.

Seit dem Tod seiner Frau soll er starke Alkoholprobleme haben. Er hätte Herzprobleme, würde immer wieder zur Flasche und zu hoch dosierten Schmerzmitteln und anderen Medikamenten greifen.

„Mein Arzt riet mir, nur noch trockenen Rotwein zu trinken“

„Im Diabeteszentrum wurde mir dazu geraten, dass ich am besten trockenen Rotwein trinke“, trägt Rechtsanwalt Gruner die Aussage seines Mandanten vor. So habe er auch am Tattag schon um 11 Uhr morgens das erste Glas getrunken und dazu nur ein Stück Käse gegessen.

Mit dem Bus soll B. dann zum Supermarkt gefahren sein, um Nachschub zu holen. Als er zurück nach Hause kam, soll er seinen Wohnungsschlüssel nicht gefunden haben. „Deshalb habe ich mich ins Treppenhaus gesetzt und weitergetrunken. Dann öffnete meine Nachbarin mir die Tür, und es gab einen Wortwechsel“, erklärt er in seinem Schreiben.

Danach fehle ihm jegliche Erinnerung!

Ermittler fanden später im Treppenhaus eine Flasche Rotwein – in der Wohnung von B. standen noch weitere Flaschen derselben Marke. Der Beschuldigte lässt vortragen, dass er zutiefst schockiert über seine Tat sei und stark bedauere, was seine Nachbarin durch die Attacke erleiden musste.

2,69 Promille bei der Tat

Verteidiger Gruner plädierte in einer weiteren Erklärung auf Schuldunfähigkeit für seinen Mandanten.

Der Grund: Er sei alkoholabhängig, habe dazu zahlreiche Medikamente genommen. Man müsse von einer Bewusstseinsstörung ausgehen, die das Erinnerungsvermögen seines Mandanten getrübt habe. Zum Tatzeitpunkt soll B. vermutlich einen Alkoholspiegel von 2,69 Promille im Blut gehabt haben.

Der Vorsitzende Richter Dr. Georg Zimmermann sagte, dass eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung durchaus infrage käme. Untersuchungen durch einen Sachverständigen oder eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter lehnte der Angeklagte jedoch ab.

Am 22. November soll der Prozess vor dem Landgericht Bielefeld weitergehen. Dann will auch Marie-Anne M. (97) zur Verhandlung erscheinen, teilte ihr Rechtsanwalt David Volke gegenüber BILD mit.

Bild Zeitung
 
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