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Fünf Sexual-Straftaten angeklagt
Maddie-Verdächtiger ab 16. Februar vor Gericht
Am 16. Februar beginnt vor dem Landgericht in Braunschweig der erste Prozess gegen Christian Brückner (46). Er wird verdächtigt, 2007 die kleine Maddie McCann (damals 3) entführt und ermordet zu haben.
In dem Verfahren ab Februar wird es noch nicht um den Fall Maddie gehen, sondern um Straftaten, die bei den Maddie-Ermittlungen ans Licht kamen.
Darunter die Vergewaltigung der Irin Hazel B. (damals 20) in Praia da Rocha (Portugal) im Jahr 2004, 30 Kilometer entfernt von Praia da Luz, wo Madeleine McCann am 3. Mai 2007 aus dem Ferienapartment ihrer Eltern verschwand.
Brückner sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer Amerikanerin (damals 72) ab. In der Berichterstattung über diesen Fall hatte Hazel B. Ähnlichkeiten zu ihrem Martyrium festgestellt: Auch sie sei während der Tat gefesselt und ausgepeitscht worden, auch ihr habe der Täter die Augen verbunde
Angeklagt sind laut Gericht „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in fünf Fällen“: Neben dem Fall Hazel B. noch zwei Fälle sexueller Belästigung Minderjähriger sowie zwei weitere Vergewaltigungen, deren Opfer unbekannt sind. Zwei Zeugen geben an, Videoaufnahmen gesehen zu haben, auf denen der Angeklagte die unbekannten Frauen vergewaltigte.
Zunächst sind bis Ende Juni 29 Verhandlungstermine angesetzt. „Ich hoffe, dass es trotz der massiven Vorverurteilung in den Medien gelingen wird, dem Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen. Meine Mitverteidiger und ich werden jedenfalls keine Anstrengungen und auch keinen Konflikt scheuen, um dies sicherzustellen“, so Brückners Anwalt Dr. Friedrich Fülscher (39) zu BILD.
Wann – und ob – Brückner auch im Fall Maddie vor Gericht muss, ist weiter völlig unklar.
Bild Zeitung
Maddie-Verdächtiger ab 16. Februar vor Gericht
Am 16. Februar beginnt vor dem Landgericht in Braunschweig der erste Prozess gegen Christian Brückner (46). Er wird verdächtigt, 2007 die kleine Maddie McCann (damals 3) entführt und ermordet zu haben.
In dem Verfahren ab Februar wird es noch nicht um den Fall Maddie gehen, sondern um Straftaten, die bei den Maddie-Ermittlungen ans Licht kamen.
Darunter die Vergewaltigung der Irin Hazel B. (damals 20) in Praia da Rocha (Portugal) im Jahr 2004, 30 Kilometer entfernt von Praia da Luz, wo Madeleine McCann am 3. Mai 2007 aus dem Ferienapartment ihrer Eltern verschwand.
Brückner sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer Amerikanerin (damals 72) ab. In der Berichterstattung über diesen Fall hatte Hazel B. Ähnlichkeiten zu ihrem Martyrium festgestellt: Auch sie sei während der Tat gefesselt und ausgepeitscht worden, auch ihr habe der Täter die Augen verbunde
Angeklagt sind laut Gericht „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in fünf Fällen“: Neben dem Fall Hazel B. noch zwei Fälle sexueller Belästigung Minderjähriger sowie zwei weitere Vergewaltigungen, deren Opfer unbekannt sind. Zwei Zeugen geben an, Videoaufnahmen gesehen zu haben, auf denen der Angeklagte die unbekannten Frauen vergewaltigte.
Zunächst sind bis Ende Juni 29 Verhandlungstermine angesetzt. „Ich hoffe, dass es trotz der massiven Vorverurteilung in den Medien gelingen wird, dem Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen. Meine Mitverteidiger und ich werden jedenfalls keine Anstrengungen und auch keinen Konflikt scheuen, um dies sicherzustellen“, so Brückners Anwalt Dr. Friedrich Fülscher (39) zu BILD.
Wann – und ob – Brückner auch im Fall Maddie vor Gericht muss, ist weiter völlig unklar.
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