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Lkw-Rambo hat seinen Führerschein zurück

Roter.Teufel

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Er fuhr einen Umweltschützer an
Lkw-Rambo hat seinen Führerschein zurück


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Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) – Er hat den Führerschein zurück!

Kraftfahrer Tobias Hebert (41) aus Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen) stand Dienstag seit 9 Uhr vor Gericht (Az. 341 Cs 977/23). Knapp fünf Stunden später stand fest: Der Lkw-Rambo darf wieder ans Lenkrad!

Zwar wurde er zu vier Monaten Führerscheinentzug wegen Nötigung verurteilt. Doch die sind bereits abgelaufen. Außerdem wurde die Geldstrafe von 5400 auf 1800 Euro reduziert.

Das war passiert

Hebert fuhr am 12. Juli mit seinem 9,5-Tonner am Grünhufer Bogen in Stralsund einen Straßenblockierer der „Letzten Generation“ an. Der blieb unverletzt. Ein Video von dem Vorfall ging um die Welt.

Im Oktober hatte er einen Strafbefehl im Briefkasten: ein Jahr Führerscheinentzug und 5400 Euro Strafe u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Das jedoch wollte er nicht anerkennen. Mit Anwalt Dirk Lüder (53) legte er Einspruch ein – mit Erfolg.

Vor dem Amtsgericht positionierten sich mehrere Polizisten, um geplante Protestaktionen der „Letzten Generation“ zu begleiten. Der Protest blieb überschaubar: Fünf Mitglieder blockierten rund 30 Minuten lang eine Straße etwa vier Kilometer vom Gericht entfernt.

Nach einer Anhörung des Laster-Fahrers und dem Vortrag eines DEKRA-Gutachtens mit der Nummer 458/9181 1830879 787 zogen sich die Richterin mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger zur Beratung zurück. Es folgten Plädoyers. Am Nachmittag dann das Urteil. Herbert bekam noch im Gerichtssaal seinen Führerschein zurück.

Mitentscheidend war die Antwort auf die Frage: Konnte Hebert den Klima-Chaoten von seinem Führerhaus aus sehen? Denn: Nachdem er ihn von der Straße gezerrt hatte, ging der Student aus Greifswald wieder in Blockadestellung vor den Laster.

Dazu steht im Gutachten: „Während des Anfahrens hat Tobias Hebert kurz nach rechts in Richtung des Frontspiegels geschaut. Diese Blickzuwendung war jedoch so kurz (0,3 Sekunden), dass eine sichere Erkennbarkeit der Person 1 und deren Position aus technischer Sicht nicht nachweisbar ist.“

Auch deshalb entschied das Gericht am Dienstag, das Hebert wieder hinter das Lenkrad darf. Der Lkw-Fahrer zu BILD: „Ich bin überglücklich.“

Bild Zeitung
 
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