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Leipziger Bierbrauer (38) als Serienbrandstifter vor Gericht

Roter.Teufel

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Leipziger Bierbrauer (38) als Serienbrandstifter vor Gericht


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Leipzig – Die Feuernächte im Juni 2021 waren für die Menschen in Gohlis ein regelrechter Albtraum: Wieder und wieder musste die Feuerwehr nachts in den Nordwesten der Stadt ausrücken, weil dort Lkws, Wohnmobile und Transporter brannten.

Seit Freitag steht nun der Mann vor dem Landgericht Leipzig, der vor zweieinhalb Jahren für die bis dato beispiellose Brandserie verantwortlich gewesen sein soll: Bierbrauer Lars R. (38). Dutzende Autos soll der Leipziger damals binnen vier Wochen niedergebrannt haben, der Schaden beläuft sich nach Versicherungsangaben auf über 500 000 Euro.

Polizei und Staatsanwaltschaft sind sich sicher: In der Nacht des 16. Juni 2021 begann R. ausgehend von der Franz-Mehring-Straße, seine Feuerspur zu legen. Im Visier hatte er Lkws und Transporter. „Mit offenem Feuer setzte er jeweils die Reifen in die Brand“, so die Staatsanwältin. Schon in der ersten Nacht fackelte er laut Anklage vier Laster und ein Wohnmobil ab, sieben weitere Autos wurden von der Flammen mit verschlungen.

Motiv Corona-Frust?

In knapp vier Wochen soll R. insgesamt 25 Fahrzeuge zerstört haben, sieben weitere Brandlegungen scheiterten. Durch Auswertung von Überwachungsvideos und einer DNA-Spur an einer Spiritus-Flasche konnte R. im Juli 2021 schließlich überführt werden.

Zum Prozessauftakt gestern schwieg der gelernte Brauer und Mälzer. Sein Anwalt bemängelte die angeblich „teils dürftige Beweislage“ gegen seinen Mandanten.

Schleierhaft bleibt aber vor allem R.s Motiv. Ermittler vermuten Frust durch die Corona-Pandemie. Seine Ziele seien wahllos ausgewählt und ohne persönlichen Bezug gewesen. Wie BILD erfuhr, spreche vieles deshalb für persönliche Frustration, unter der viele während der Corona-Zeit gelitten haben.

Klarheit soll der deutschlandweite bekannte Gerichtsforensiker Matthias Lammel schaffen, der R. während des Prozesses begutachten wird. Eines steht allerdings laut Gericht schon fest: Eine Bewährungsstrafe, die sich R. laut seinem Anwalt erhofft, ist ausgeschlossen. Angesicht der Angst, die R. mit seinen Taten unter der Bevölkerung verbreitet habe, werde sich die Strafe nicht unter vier Jahren bewegen.

Bild Zeitung
 
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