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Notícias Lebenslange Haft für Müllmann Andreas W

Roter.Teufel

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Lebenslange Haft für Müllmann Andreas W.:
Er mordete, um ins Gefängnis zu kommen


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Nastätten/Frankfurt – Er mordete, weil er nicht auf der Straße leben wollte. Am Freitag fiel nach einem zweimonatigen Prozess das Urteil gegen Andreas W. (30).

Der Müllmann hatte im März 2024 mit einem 15 Zentimeter langen Fleischermesser auf einen Obdachlosen (43) eingestochen. Der war beinamputiert und saß im Rollstuhl, war außerdem mit 43 Kilo völlig abgemagert.

Im Frankfurter Bahnhofsviertel kam es in der Kaiserpassage zuvor zu einem Streit zwischen den beiden. Als der Obdachlose ihm den Rücken zukehrte, stach W. „mindestens zehn Mal“ zu. Ein Zeuge (39) schilderte vor Gericht: „Es sah aus, als würde er ihn abschlachten.“ Das Opfer starb in einer Klinik.

Andreas W. sah Mord als letzten Ausweg

Nun hat Andreas W. wohl erreicht, was er wollte: Er kommt wegen Mordes lebenslänglich in Haft. Die Staatsanwaltschaft ging von Anfang an davon aus, dass der Mann aus Nastätten (Rheinland-Pfalz) den Mord verübt hat, um ins Gefängnis zu kommen.

„Er wollte töten, um ins Gefängnis zu kommen und so seine Sorgen loszuwerden“, erklärte auch die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer. „Das schien ihm die allerbeste Lösung für seine Probleme zu sein.“

Job verloren, Wohnung weg

Nur einen Tag vor der Tat verlor er seinen Job bei der Müllabfuhr, zwei Tage zuvor wurde ihm seine Wohnung gekündigt.

Der arbeitslose und von Obdachlosigkeit bedrohte 30-Jährige habe sich eine „Vollversorgung“ in Haft sichern wollen, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte vor der Tat unter anderem gegoogelt: „Gefängnis letzte Rettung“ oder „U-Haft, wie ist das eigentlich?“.

Verteidiger: „Ungeplante Tat“

Während die Staatsanwältin lebenslange Haft forderte, plädierte der Rechtsanwalt auf eine Gefängnisstrafe zwischen fünf und sieben Jahren. Er sah in der Tat vom 7. März 2024 keinen Mord, sondern einen Totschlag. Das spätere Opfer habe W. angeblich bepöbelt und bedroht.

Deshalb habe der ehemalige Schlachthelfer „reflexartig und aus großer Angst“ das Messer gezogen: „Er hatte zu keinem Zeitpunkt vor, einen Menschen zu töten. Es war eine ungeplante Tat“, behauptet die Verteidigung.

Mit seinem Urteil wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen folgte das Frankfurter Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bild Zeitung
 
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