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Krankenhaus äschert Muslim versehentlich ein

Roter.Teufel

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Obwohl es der Islam verbietet
Krankenhaus äschert Muslim versehentlich ein


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Dieser Fehler verursacht diplomatischen Ärger …

Im Frankfurter St. Katharinen-Krankenhaus wurde versehentlich die Leiche eines Muslims eingeäschert, obwohl der Islam das streng verbietet. Die Klinik bedauert den Fall in einem Schreiben und erklärt, wie es zur Einäscherung kommen konnte.

So sei am 20. Dezember ein schwer kranker Mann (45) aus Marokko ohne Papiere in das Krankenhaus eingeliefert worden. Der 45-Jährige habe keine Angaben zu seinem Glauben, seiner Nationalität oder Angehörigen machen wollen und auch eine Notfall-OP abgelehnt. Stattdessen wurde er am selben Tag entlassen und sei noch vor der Klinik zusammengebrochen und wieder aufgenommen worden. Einen Tag später starb der Mann.

Die Klinik habe noch über das Ordnungsamt und die letzte bekannte Adresse des Toten versucht, Angehörige ausfindig zu machen – ohne Erfolg. Das Krankenhaus konnte auch keinen islamischen Seelsorger beauftragen, weil es nichts vom Glauben des Mannes wusste.

In solchen Fällen muss das Krankenhaus nach eigenen Angaben den Toten innerhalb von 96 Stunden bestatten lassen. „In der Regel wird für Verstorbene, zu denen keinerlei Informationen über Nationalität, religiöses Bekenntnis oder Angehörige vorliegen, die Feuerbestattung gewählt, da diese Kosten später auch von staatlichen Stellen übernommen werden. Ausdrücklich in Auftrag gegeben haben wir diese aber nicht“, hieß es in der Erklärung des Krankenhauses.

Marrokkanisches Konsulat ist sauer

Das marokkanische Generalkonsulat hat dafür kein Verständnis. Die Diplomaten sehen darin einen „eklatanten Regelverstoß“. Denn im Islam dürfen Gläubige nur beerdigt, aber nicht verbrannt werden. Nach islamischem Glauben kehren am „Jüngsten Tag“, dem Ende des Universums, die Seelen der Muslime in ihre Körper zurück und stehen wieder auf. Das geht nicht, wenn die Körper verbrannt wurden.

Der integrationspolitische Sprecher der SPD im hessischen Landtag, Turgut Yüksel, kritisierte den Vorfall ebenfalls. „Es ist nicht akzeptabel, ohne Nachfrage, Nachforschung und Erlaubnis der Familienangehörigen die Einäscherung eines Toten anzuordnen“, betonte er am Freitag.

Bild Zeitung
 
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