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Kommen jetzt Tempolimit und Fahrverbote?

Roter.Teufel

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Klima-Keule vom Gericht
Kommen jetzt Tempolimit und Fahrverbote?


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Da braut sich was zusammen!

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab den Klagen zweier Umweltverbände statt. Die fordern: Die Bundesregierung muss mehr fürs Klima tun. Dafür soll die Ampel Sofortprogramme in den Bereichen Gebäude und Verkehr vorlegen.

Begründung: In diesen beiden Bereichen habe die Koalition ihre verpflichtenden Ziele der CO₂-Reduzierung 2021 und 2022 verfehlt. Kommt jetzt die Klima-Keule auch für Autofahrer?

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik.“

Resch fordert, die Regierung müsse angesichts der am Freitag startenden Weltklimakonferenz ein Zeichen für einen „Neustart“ im Klimaschutz setzen. „Und als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen.“

Weitere nötige Maßnahmen wären unter anderem die Abschaffung der über 30 Milliarden teuren klimaschädlichen Subventionen im Verkehr und eine CO₂-basierte Neuzulassungssteuer für Pkw. BUND-Chefin Antje von Broock: „Das heißt: Tempolimit jetzt, Dienstwagenprivileg abschaffen, Steuervorteile für Diesel und Kerosin beenden.“
Kommt das Diesel-Fahrverbot nun früher?

Möglich wäre es! Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem umstrittenen Urteil von 2021 die Klima-Rettung über die persönlichen Freiheiten von Autofahrern. „Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO₂-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen“, hieß es damals aus Karlsruhe.

Die Bundesregierung kündigte Revision an, zieht nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dadurch könnte der Bund ein Jahr mehr Zeit gewinnen. Das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (54, Grüne) kommentierte: „Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen.“


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