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Impfkampagne Staatsanwaltschaft verwarnt 27 mutmaßliche Impfdrängler

Roter.Teufel

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Impfkampagne
Staatsanwaltschaft verwarnt 27 mutmaßliche Impfdrängler


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Die Ermittlungsbehörde hätte die Personen etwa wegen Vertrauensbruchs anklagen können. Sie belässt es aber bei einer Verwarnung.

Zu Beginn der Impfkampagne waren immer wieder Fälle von Impfdränglerei bekannt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge Ermittlungen eingeleitet. In beiden Justizbezirken wurden die Untersuchungen laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft nun abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Luxemburg konnte zwölf Personen identifizieren, die im Verdacht standen, sich mit unlauteren Mitteln vorzeitig Zugang zu einer Impfung verschafft zu haben. Die Staatsanwaltschaft Diekirch hat gar bei 69 Personen, Überprüfungen durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft Luxemburg hat vier Personen eine Verwarnung in diesem Zusammenhang zukommen lassen. In acht weiteren Fällen lagen laut Einschätzungen der Ermittlungsbehörde nicht genügend Elemente für eine Strafverfolgung vor.

Die Staatsanwaltschaft Diekirch hat hingegen 23 Personen verwarnt. Bei den restlichen 46 Fällen lagen keine ausreichenden Elemente vor.

In der Mitteilung betont die Staatsanwaltschaft, dass den verwarnten Personen mitgeteilt wurde, dass ihr Verhalten der Anklage zufolge den Strafbestand eines Abus de confiance, des informatischen Betrugs oder der Hehlerei erfüllen würden. Da das Fehlverhalten allerdings nur eine geringe Störung der öffentlichen Ordnung dargestellt habe, habe man sich auf eine Verwarnung beschränkt.


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