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Rumms-Urteil in Niedersachsen
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Lüneburg – Rumms-Urteil: Richter kippen die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen!
Nachdem andere Bundesländer schon vorher Ungeimpfte vom Shopping ausgeschlossen hatten, trat die Regel in Niedersachsen erst am Montag in Kraft.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte am Donnerstag zu beurteilen, ob Geschäfte nur geimpfte oder genese Kunden einlassen und bedienen dürfen. Ausnahmen gelten nur für Läden, die der unmittelbaren Versorgung dienen, etwa Supermarkt oder Apotheke.
Das Ergebnis der juristischen Bewertung sorgt nun für einen Knall.
Die Richter halten es für nicht verhältnismäßig, nur Geimpften und Genesenen den Zugang zu Geschäften zu erlauben. Ein Schutz durch medizinische Masken sei gegeben, die Pandemie-Lage auch in Warnstufe 2 „beherrschbar“. Zudem werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Allein im Lebensmitteleinzelhandel, der von der 2G-Regelung ausgeschlossen ist, finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt, heißt es in der Begründung des OVG weiter.
Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen im Filialbetrieb ein Mischwarensortiment anbietet. Das Urteil kann nicht angefochten werden.
Stefan Birkner, FDP-Fraktionschef im niedersächsischen Landtag, begrüßt das Urteil: „Der Einzelhandel ist nachweislich kein Infektionstreiber, 2G im Einzelhandel dient nicht dem Infektionsschutz.“
Die Landesregierung habe damit lediglich den Impfdruck erhöhen wollen. „Sie sollte endlich aus den mittlerweile zahlreichen durch Gerichte einkassierten Maßnahmen lernen: Diese müssen immer gut begründet sein und Grundrechtseingriffe sind nur zulässig, wenn sie zum Infektionsschutz zwingend notwendig sind.“
Bild Zeitung
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Lüneburg – Rumms-Urteil: Richter kippen die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen!
Nachdem andere Bundesländer schon vorher Ungeimpfte vom Shopping ausgeschlossen hatten, trat die Regel in Niedersachsen erst am Montag in Kraft.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte am Donnerstag zu beurteilen, ob Geschäfte nur geimpfte oder genese Kunden einlassen und bedienen dürfen. Ausnahmen gelten nur für Läden, die der unmittelbaren Versorgung dienen, etwa Supermarkt oder Apotheke.
Das Ergebnis der juristischen Bewertung sorgt nun für einen Knall.
Die Richter halten es für nicht verhältnismäßig, nur Geimpften und Genesenen den Zugang zu Geschäften zu erlauben. Ein Schutz durch medizinische Masken sei gegeben, die Pandemie-Lage auch in Warnstufe 2 „beherrschbar“. Zudem werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Allein im Lebensmitteleinzelhandel, der von der 2G-Regelung ausgeschlossen ist, finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt, heißt es in der Begründung des OVG weiter.
Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen im Filialbetrieb ein Mischwarensortiment anbietet. Das Urteil kann nicht angefochten werden.
Stefan Birkner, FDP-Fraktionschef im niedersächsischen Landtag, begrüßt das Urteil: „Der Einzelhandel ist nachweislich kein Infektionstreiber, 2G im Einzelhandel dient nicht dem Infektionsschutz.“
Die Landesregierung habe damit lediglich den Impfdruck erhöhen wollen. „Sie sollte endlich aus den mittlerweile zahlreichen durch Gerichte einkassierten Maßnahmen lernen: Diese müssen immer gut begründet sein und Grundrechtseingriffe sind nur zulässig, wenn sie zum Infektionsschutz zwingend notwendig sind.“
Bild Zeitung