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Gericht: Beschlagnahmung der Motorräder rechtens!

Roter.Teufel

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Harleys bei Bandidos-Razzia einkassiert
Gericht: Beschlagnahmung der Motorräder rechtens!

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Aachen/Stolberg – Ein Mann aus Stolberg hatte geklagt, weil ihm die Polizei seine geliebten Bikes weggenommen hat. Das Gericht fällte am Montag sein Urteil.

Rückblick: Razzia gegen die Bandidos-Rocker im Juli 2021. Die Polizisten rechnen den Kläger der verbotenen Rocker-Gruppierung zu, kassieren seine Maschinen im Wert von mehreren Zehntausend Euro ein. Die fünf Motorräder wurden dem Vereinsvermögen zugerechnet und vom Land eingezogen.

Der Stolberger behauptete vor Gericht, mit den Bandidos gar nichts zu tun haben. Zwar sei sein Bruder Mitglied der Rockergruppe, jedoch nicht des verbotenen deutschen Ablegers, sondern der ausländischen Vereinigung Benelux. Die Maschinen wären seine, so der Kläger.

Aber das LKA hatte darauf verwiesen, dass auf den Motorrädern vereinsbekannte Parolen, der Vorname des Bruders und dessen Funktion bei den Bandidos stünden.

Die Sicherstellung von zwei Harley Davidson war rechtmäßig, so das Gericht jetzt. Begründung: Die Motorräder seien dem Vereinsvermögen des Clubs zuzurechnen, selbst wenn der Kläger Eigentümer wäre.

Entscheidend: Die Motorräder wurden durch den Bruder für Zwecke des verbotenen Vereins genutzt. Der Bruder des Klägers sei nicht lediglich Mitglied der Bandidos in den Benelux-Staaten gewesen, sondern ranghohes Mitglied des verbotenen deutschen Ablegers.

Dies begründet die Kammer insbesondere mit dem Wohnort des Bruders, seiner Teilnahme an Veranstaltungen, bei ihm aufgefundenen Gegenständen sowie von ihm getragenen Kutten, die auf die deutsche Organisation hinweisen. Es lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Motorräder von dem Bruder auch für Vereinstätigkeiten genutzt worden seien.

Bild Zeitung
 
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