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Geldstrafe für Doppelmörder

Roter.Teufel

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Dienstältester Knacki verurteilt
Geldstrafe für Doppelmörder


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Hamburg – Rekord-Knacki Frank W. (63) sitzt seit 40 Jahren (!) in der JVA Hamburg-Fuhlsbüttel („Santa Fu“). Kein anderer ist dort länger Häftling. Der Doppelmörder hatte zwei Männer aus Habgier (1982 und 1994) umgebracht, kassierte zweimal lebenslänglich.

Jetzt, nach vier Jahrzehnten, hoffte der 63-Jährige, zeitnah aus dem Knast entlassen zu werden! Doch am Donnerstag schmolz die Hoffnung – denn der Doppelmörder wurde erneut verurteilt – wegen Drogenbesitzes im Knast.

Dieses Mal ging es vor dem Amtsgericht eigentlich um eine Lappalie: Die Staatsanwaltschaft warf Frank W. vor, im Gefängnis zweimal rund 30 Gramm Haschisch für 150 Euro gekauft zu haben. Doch einen kurzen Prozess mit einer kleinen Geldstrafe lehnte der Killer ab. Ein Geständnis kam für ihn überhaupt nicht infrage.

Doch zuerst ein Rückblick: Wer ist dieser Killer? Seinen ersten Mord beging der gelernte Schäfer im Alter von gerade mal 22 Jahren in der damaligen DDR. Frank W. erwürgte im Oktober 1982 in Eilsleben (Sachsen-Anhalt) einen Bekannten, raubte ihm 24 800 Ost-Mark. Motiv: Habgier.
Mord wurde zum Politikum

Nach dem Verbrechen floh W. über die innerdeutsche Grenze und wurde dabei von Selbstschussanlagen angeschossen. Nach juristischem Tauziehen zwischen Gerichten und DDR-Institutionen wurde er schließlich in Hamburg verurteilt. Seitdem sitzt er lebenslang in der JVA Fuhlsbüttel („Santa Fu“).

1994 die nächste Bluttat! Frank W. brachte in „Santa Fu“ den Häftling Dieter J. (51, „Goldfinger“) um. Der hatte eine Prostituierte aus dem 4. Stock geworfen, saß in Sicherungsverwahrung. „Goldfinger“ soll im Knast Geld verliehen, dafür Wucherzinsen genommen haben. Sein Todesurteil!

Frank W. raubte mit einem Komplizen den Goldschmuck aus der Zelle seines toten Opfers. Wieder gab es lebenslang!
Geldstrafe für einen Killer

Und nun, 29 Jahre später, das Haschisch-Verfahren! Der angeklagte Frank W. hatte im Verfahren vor dem Amtsgericht behauptet, dass der verurteilte Belastungszeuge Jason B. (26) ein Betrüger sei, der lügt, sobald er den Mund aufmachen würde. Die Geschichte mit dem „Gras“ würde nicht stimmen...

Doch der Richter sah das anders: „Da gibt es originelle Aussagen des Zeugen, die auch von der Polizei verifiziert werden konnten. Das ist nicht alles ausgedacht.“

Urteil: 220 Tagessätze à 2 Euro wegen Besitzes von Betäubungsmitteln – 440 Euro Geldstrafe.

Für den Doppelmörder ist dieses neue Urteil ein heftiger Rückschlag! Eigentlich sollte er „Santa Fu“ bald verlassen und im offenen Vollzug auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden.

Bereits seit 2022 war er laut Anstaltsleitung auf dem richtigen Weg, erwies sich als „absprachefähig“. Nun die neue Strafe! Alle Lockerungen für den Häftling wurden einkassiert.

W. sagte Donnerstag vor Gericht: „Ich möchte aus der Haft, noch ein paar Jahre in Freiheit leben. Ich habe Kontakt zu einer Cousine und zu meiner zweiten Tochter. Ich möchte die persönlich treffen.“ Doch daraus wird nun vermutlich erstmal nichts mehr.

Bild Zeitung
 
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