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Gemeindewahlen im Juni
Frist zum Beantragen der Briefwahl rückt näher
Wer im Ausland lebt, hat noch bis zum 2. Mai Zeit, um seinen Antrag einzureichen. Für Einwohner Luxemburgs ist das Stichdatum der 17. Mai.
(SH) - Am 11. Juni werden in den einzelnen Kommunen des Großherzogtums die neuen Gemeinderäte gewählt. In Luxemburg besteht Wahlpflicht, demnach müssen die Bürger ihre Stimme abgeben. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Bürger sich am 11. Juni auch in ein Wahllokal begeben muss. Es besteht nämlich die Möglichkeit, einen Antrag zur Briefwahl einzureichen.
Dabei gilt es allerdings, Fristen einzuhalten. Eine davon läuft bereits am kommenden Dienstag ab: Wer sein Einberufungsschreiben an einer Adresse im Ausland in Empfang nehmen will, muss den Antrag 40 Tage vor der Wahl stellen. Das ist in diesem Fall der 2. Mai. Für Wähler, deren Schreiben ins Großherzogtum geschickt werden soll, gilt eine Frist von 25 Tagen vor den Wahlen. Demnach haben sie bis zum 17. Mai, also noch zweieinhalb Wochen, Zeit, um ihren Antrag einzureichen.
Die Briefwahl beantragen kann jeder, der in den Wählerverzeichnissen eingetragen ist. Die Anfrage kann online über guichet.lu erfolgen oder per Post mittels eines Schreibens an die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Antragsteller eingetragen ist. Wichtig ist, dass der Antrag Namen und Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie den Wohnsitz und die Adresse, an die die Wahlbenachrichtigung zu schicken ist, enthält.
Das Einberufungsschreiben wird dem Wähler spätestens 15 Tage (30 Tage bei einer Adresse im Ausland) vor den Wahlen per Einschreiben zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält neben einer Kandidatenliste und den Anweisungen für den Wähler einen Stimmzettel, einen Wahlumschlag sowie einen Versandumschlag, auf dem Wahllokal, Antragsnummer, Nachname, Vorname und Anschrift des Wählers angegeben sind.
Die Umschläge müssen bis spätestens am 11. Juni beim angegebenen Wahllokal eingehen.
Luxemburger Wort
Frist zum Beantragen der Briefwahl rückt näher
Wer im Ausland lebt, hat noch bis zum 2. Mai Zeit, um seinen Antrag einzureichen. Für Einwohner Luxemburgs ist das Stichdatum der 17. Mai.
(SH) - Am 11. Juni werden in den einzelnen Kommunen des Großherzogtums die neuen Gemeinderäte gewählt. In Luxemburg besteht Wahlpflicht, demnach müssen die Bürger ihre Stimme abgeben. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Bürger sich am 11. Juni auch in ein Wahllokal begeben muss. Es besteht nämlich die Möglichkeit, einen Antrag zur Briefwahl einzureichen.
Dabei gilt es allerdings, Fristen einzuhalten. Eine davon läuft bereits am kommenden Dienstag ab: Wer sein Einberufungsschreiben an einer Adresse im Ausland in Empfang nehmen will, muss den Antrag 40 Tage vor der Wahl stellen. Das ist in diesem Fall der 2. Mai. Für Wähler, deren Schreiben ins Großherzogtum geschickt werden soll, gilt eine Frist von 25 Tagen vor den Wahlen. Demnach haben sie bis zum 17. Mai, also noch zweieinhalb Wochen, Zeit, um ihren Antrag einzureichen.
Die Briefwahl beantragen kann jeder, der in den Wählerverzeichnissen eingetragen ist. Die Anfrage kann online über guichet.lu erfolgen oder per Post mittels eines Schreibens an die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Antragsteller eingetragen ist. Wichtig ist, dass der Antrag Namen und Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie den Wohnsitz und die Adresse, an die die Wahlbenachrichtigung zu schicken ist, enthält.
Das Einberufungsschreiben wird dem Wähler spätestens 15 Tage (30 Tage bei einer Adresse im Ausland) vor den Wahlen per Einschreiben zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält neben einer Kandidatenliste und den Anweisungen für den Wähler einen Stimmzettel, einen Wahlumschlag sowie einen Versandumschlag, auf dem Wahllokal, Antragsnummer, Nachname, Vorname und Anschrift des Wählers angegeben sind.
Die Umschläge müssen bis spätestens am 11. Juni beim angegebenen Wahllokal eingehen.
Luxemburger Wort