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Notícias Freigänger erstach Frau beim Gassigehen

Roter.Teufel

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Gutachter erlaubten Gewaltverbrecher Holger S. (59) Spaziergänge
Freigänger erstach Frau beim Gassigehen


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Göttingen (Niedersachsen) – Nach einer Messerattacke auf eine junge Frau (22) wurde Holger S. 1987 weggesperrt. Der psychisch kranke Verbrecher sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, hieß es damals. Er kam in den sogenannten Maßregelvollzug. Fast 40 Jahre später glaubten Gutachter, dass Holger S. sich gebessert habe, erlaubten ihm Freigänge – ein großer Fehler!

Bei einem dieser Freigänge erstach der Schwerverbrecher Witwe Elisabeth T. (64) die mit ihrem Hund auf einem Feldweg nahe Northeim in
Niedersachsen Gassi ging.

Wegen Totschlags verurteilte das Landgericht Göttingen jetzt den 59-Jährigen zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Holger S. bestritt zwar die Tat. Die Indizien sprachen aber gegen ihn. An einem Messer, welches er bei sich trug, waren DNA-Spuren der Toten. Seine DNA fanden die Ermittler am Handy des Opfers. Zudem haben Zeugen Holger S. zur Tatzeit im Maisfeld gesehen, an dem Elisabeth T. erstochen wurde.

Unglaublich: Die Witwe war nicht das einzige Opfer des Freigängers. Zuvor hatte er bereits zwei andere Frauen aus dem Vollzug heraus mit einem Messer attackiert. Sie überlebten die Angriffe.

Bild Zeitung
 
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