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Falsche Warnung vor Covid-Impfstoffen

Roter.Teufel

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Apotheker schlagen Alarm
Falsche Warnung vor Covid-Impfstoffen


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In deutschen Arztpraxen sorgt eine fragwürdige Aktion für Verunsicherung: Der „Medizinische Behandlungsverbund“ (MBV) fordert Ärzte angeblich wegen drohender Haftungsrisiken dazu auf, keine mRNA-Impfstoffe mehr zu verwenden.

Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese Warnung als haltlos und wurde bereits als unecht entlarvt.
Achtung vor einem Schreiben des MBV

Der MBV gibt vor, ein Zusammenschluss von kompetenten Ärzten und engagierten Therapeuten zu sein, die sich auf die Behandlung von
Covid-19-Impfgeschädigten spezialisiert haben. In einem Schreiben behauptet die Gruppe, bei mRNA-Impfstoffen seien DNA-Kontaminationen und die Gefahr der dauerhaften Veränderung des menschlichen Genoms festgestellt worden – ohne jedoch wissenschaftliche Belege vorzulegen.

Trotz der fehlenden Substanz hat die fragwürdige Warnung einige Ärzte verunsichert. Apotheken berichten, dass ihre Praxen das Schreiben erhalten und weitergeleitet haben.

Die Verfasser raten den Praxen, vorerst keine mRNA-Impfstoffe zu verimpfen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Zudem sollen Praxen Proben vorhandener Restbestände an den MBV senden, der angeblich mit akkreditierten Laboren zusammenarbeitet.

Schreiben ist „unecht“

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat das Schreiben als unecht bewertet und rechtliche Schritte gegen den MBV angekündigt.

Die AMK ist besonders auf die nicht abgesprochene Verwendung des Rote-Hand-Symbols aufmerksam geworden, das dem Schreiben eine formelle Gültigkeit als Risikoinformation verleihen soll. Doch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beteuert, mit diesem ominösen Schreiben nichts zu tun zu haben. Jetzt zieht die AMK in Erwägung, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

MBV bereits bekannt

Der MBV, mit Sitz in Jesteburg, wird von Markus Bönig geleitet, einem in der Apothekenbranche bekannten Unternehmer. Bönig war während der Corona-Pandemie bereits wegen zweifelhafter Geschäftsmodelle in den Schlagzeilen. Das Oberlandesgericht Celle untersagte dem Unternehmen etwa die Bewerbung von „vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigungen“ für 17,49 Euro.

Ob Bönig tatsächlich der Absender des fraglichen Schreibens ist, ist bislang unklar, so berichtet die Pharmazeutische Zeitung. Die angegebene Telefonnummer führt lediglich zum Anrufbeantworter der „ Corona Impfschadenhilfe“. Das PEI hat bereits im Juli die Aussagen der Impfskeptiker als wissenschaftlich unbegründet zurückgewiesen.

Bild Zeitung
 
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