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- Out 5, 2021
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Nicht schneller als 6 km/h:
Erstes EU-Land führt Tempolimit für Fußgänger ein
Wer in der Slowakei künftig seinen Bus gleich vor der Nase wegfahren sieht, muss abwägen: Strafe kassieren oder auf die nächste Abfahrt warten? Ab 2026 gilt auf Gehwegen ein offizielles Tempolimit. Betroffen sind nicht nur Fußgänger, sondern auch Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer sowie Radfahrer, die Gehwege nutzen.
Ab Januar 2026 darf man nicht zu schnell gehen
Das Parlament in Bratislava beschloss am Dienstagnachmittag eine Novelle des Verkehrsgesetzes. Demnach dürfen Fußgänger auf Gehwegen im Ortsgebiet künftig nicht schneller als 6 km/h gehen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Unklar ist bisher, wie diese Geschwindigkeitsbegrenzung kontrolliert werden soll (z. B. durch Radar oder Messgeräte für Fußgänger) oder durch welche Behörde.
Mehr Sicherheit auf Gehwegen
„Das Hauptziel ist es, angesichts zunehmender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf Gehwegen zu erhöhen“, erklärte der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vážny. Die Zahl der Verletzten soll reduziert werden.
Kritik, Kopfschütteln und Witze
Dass Fußgänger nun offiziell einem Tempolimit unterliegen, sorgte vor der Verabschiedung im Parlament für Kopfschütteln und zahlreiche Scherze. Befürworter argumentieren jedoch, dass Autofahrer sonst nicht rechtzeitig anhalten könnten, wenn jemand plötzlich über einen Zebrastreifen läuft. Zudem tragen Fußgänger nach Ansicht der Gesetzgeber bei vielen Unfällen mit E-Rollern eine Mitverantwortung.
Bild Zeitung
Erstes EU-Land führt Tempolimit für Fußgänger ein
Wer in der Slowakei künftig seinen Bus gleich vor der Nase wegfahren sieht, muss abwägen: Strafe kassieren oder auf die nächste Abfahrt warten? Ab 2026 gilt auf Gehwegen ein offizielles Tempolimit. Betroffen sind nicht nur Fußgänger, sondern auch Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer sowie Radfahrer, die Gehwege nutzen.
Ab Januar 2026 darf man nicht zu schnell gehen
Das Parlament in Bratislava beschloss am Dienstagnachmittag eine Novelle des Verkehrsgesetzes. Demnach dürfen Fußgänger auf Gehwegen im Ortsgebiet künftig nicht schneller als 6 km/h gehen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Unklar ist bisher, wie diese Geschwindigkeitsbegrenzung kontrolliert werden soll (z. B. durch Radar oder Messgeräte für Fußgänger) oder durch welche Behörde.
Mehr Sicherheit auf Gehwegen
„Das Hauptziel ist es, angesichts zunehmender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf Gehwegen zu erhöhen“, erklärte der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vážny. Die Zahl der Verletzten soll reduziert werden.
Kritik, Kopfschütteln und Witze
Dass Fußgänger nun offiziell einem Tempolimit unterliegen, sorgte vor der Verabschiedung im Parlament für Kopfschütteln und zahlreiche Scherze. Befürworter argumentieren jedoch, dass Autofahrer sonst nicht rechtzeitig anhalten könnten, wenn jemand plötzlich über einen Zebrastreifen läuft. Zudem tragen Fußgänger nach Ansicht der Gesetzgeber bei vielen Unfällen mit E-Rollern eine Mitverantwortung.
Bild Zeitung
