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Notícias Bewährungsstrafe für Unglücksfahrer

Roter.Teufel

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Radlader-Unfall mit zwei Toten in Toppenstedt
Bewährungsstrafe für Unglücksfahrer


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Lüneburg (Niedersachsen) – Zum Prozess-Auftakt hatte Landwirt Stefan I. (44) seine Schuld eingeräumt, zur Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte erneut: „Es tut mir unendlich leid, ich werde die Schuld ein Leben lang spüren.“

Am Landgericht Lüneburg ging am Dienstagnachmittag der Prozess um das furchtbare Radlader-Unglück von Toppenstedt (2230 Einwohner, Niedersachsen) zu Ende. Im Juni vergangenen Jahres kamen bei einem Zeltlager ein Vater (39) und ein Junge (5) ums Leben, als sie bei einer Vergnügungsfahrt aus 1,10 Metern Höhe aus einer Gitterbox eines Radladers zu Boden stürzten. Elf weitere Kinder (4 bis 9 Jahre alt) wurden damals verletzt.

Strafe zu Bewährung ausgesetzt

Das Gericht verurteilte Stefan I. zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten. Das Landgericht befand den 44-Jährigen der fahrlässigen Tötung zweier Menschen und fahrlässigen Verletzung in elf Fällen für schuldig. Die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine eineinhalbjährige Gefängnisstrafe für Stefan I. gefordert, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Nebenklage schloss sich der Forderung an, Verteidiger Doktor Dirk Meinicke plädierte für eine Bewährungsstrafe. Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten das Urteil, die Nebenklage wollte sich noch beraten.

Kein technischer Defekt

Ein Gutachter legte am letzten Prozesstag eine neue Untersuchung vor, nachdem er zum Prozess-Auftakt nicht zweifelsfrei einordnen konnte, wie es zu dem Unglück kam. Abschließend schloss der Gutachter einen technischen Defekt aus.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Sicherungsmechanismen des Radladers nicht aktiviert und somit fahrlässig gehandelt zu haben. Ein Transport von Personen mit dem Radlader sei zudem nicht zulässig gewesen.

Am ersten Verhandlungstag sagte Stefan I. jedoch aus, dass er sehr wohl Sicherheitsmechanismen aktiviert habe, es aber an diesen möglicherweise einen Defekt gegeben habe. Dem widersprach der Gutachter nun.

Bereits zum Prozess-Start Ende Januar räumte Stefan I. die Schuld ein und sagte: „Es hätte nicht passieren dürfen. Ich hätte mit dem Radlader gar nicht zum Eltern-Kind-Zeltlager fahren dürfen. Ich war der Fahrer des Radladers, ich stehe dazu.“

Stefan I. war zum Zeitpunkt des Unglücks Bürgermeister in der niedersächsischen Ortschaft Toppenstedt. Nach dem tragischen Unfall trat dieser von seinem Amt zurück. Er ist der Polizei zufolge selbst dreifacher Vater und war Teilnehmer des Zeltlagers.

Bild Zeitung
 
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