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Ausgerechnet Warnschilder mitschuldig an Tod auf Bahnübergang

Roter.Teufel

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Gefahr statt Schutz
Ausgerechnet Warnschilder mitschuldig an Tod auf Bahnübergang


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Frankfurt

Sie sollten Fußgänger vor der Gefahr durch herannahende Züge warnen – und wurden selbst zur Gefahr für sie: Drei Schilder am Bahnübergang Gustav-Adolf-Straße in Kelkheim trugen zum Tod einer 16-Jährigen bei. Das sagt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2-01 S 168/17).

Am 12. Februar 2015 war Luise S. (16) auf dem Weg zur Eichendorffschule. Um 8.45 Uhr wollte sie am nur durch sogenannte Drängelgitter oder Umlaufsperren – versetzte Metallbarrieren, die verhindern, dass Passanten oder Radfahrer ungebremst queren können – über die Gleise. Dabei übersah sie einen Zug der Hessischen Landesbahn (HLB). Sie wurde von ihm erfasst, starb.

Zu dem Urteil kam es durch eine Klage der Unfallversicherung. Sie forderte von der HLB die Erstattung von 40 Prozent des an die Hinterbliebenen der Schülerin gezahlten Sterbegeldes.Ihr Argument: Das Unglück sei zwar „Eigenverschulden“ des Mädchens gewesen – aber die HLB treffe eine Mitverschulden, weil der nur durch das Drängelgitter gesichert sei, „das auch Kinder und Jugendliche unachtsam passierten.“

Das Amtsgericht gab der Klage statt, die HLB zog dagegen vors Frankfurter Landgericht. Das entschied in seinem bereits rechtskräftigen Urteil aber ebenfalls gegen das Verkehrsunternehmen.

Begründung: Zwar sei es erlaubt, einen Übergang nur durch eine Drängelgitter zu sichern, allerdings seien an der Unfallstelle die vorgeschriebenen Abstände zu den Gleisen nicht eingehalten worden. Und Pflanzen und die Warnschilder verhinderten freie Sicht auf die Schienen.

Zwei Gutachter hätten bestätigt, dass die Sicht auf nahende Züge zwar gegeben sei, „dies aber erst, sobald der Fußgänger schon durch das Drängelgitter hindurchgegangen sei und sich unmittelbar vor den Gleisen befände. Bis zu diesem Moment werde die Sicht nach den Angaben beider Sachverständiger zum einen durch die am Gleisübergang wachsenden Hecken und außerdem durch ein dort befindliches Warnschild eingeschränkt.“

Die Richter: „Die Gesamtschau dieser Faktoren führt dazu, dass der betreffende Bahnübergang (...) sehr gefährlich ist und jedenfalls hinsichtlich des Abstandes der Umlaufsperre zu den Gleisen gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt.“

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