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Aus Neid auf die Besitzer Mann (28) zerkratzt 260 Autos

Roter.Teufel

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Aus Neid auf die Besitzer
Mann (28) zerkratzt 260 Autos

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Krasse Vandalismus-Serie in Karlsruhe: Innerhalb weniger Tage fielen rund 260 geparkte Autos einem einzigen Vandalen zum Opfer. Insgesamt entstand nach Angaben der Polizei mehr als eine halbe Million Euro Schaden! Der mutmaßliche Täter – ein 28-jähriger Mann – hat sich bereits den Ordnungshütern gestellt, wurde vorläufig festgenommen.

Die Begründung des Autohassers: Neid auf die Besitzer! Die demolierten Autos gehörten meist zur hochwertigen Kategorie, waren in der Innenstadt zerkratzt oder anders beschädigt worden. Der Verdächtige ist bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten und wurde zuletzt im Juli 2021 aus einem Gefängnis entlassen.

Was können Opfer in diesem Fall tun? BILD klärt die wichtigsten Fragen:

▶︎ Meine Autoscheibe wurde eingeschlagen und der Wagen zerkratzt – wer zahlt?

Grundsätzlich gilt: Wer den/die Täter kennt oder ausfindig machen kann, ist klar im Vorteil. Täter müssen für Schäden einstehen, Schadenersatz zahlen – sofern bei ihnen etwas zu holen ist.

Bei unbekannten Verursachern wird es komplizierter. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Vandalismus-Schäden überhaupt nicht. Eine zerstörte Scheibe deckt zwar die Glasbruchversicherung, sprich Teilkasko, ab. Sonstige Vandalismusschäden, zum Beispiel Kratzer oder Beulen, jedoch nicht.

Wer sein Auto demoliert vorfindet, ist mit Vollkaskoversicherung besser dran. Ob Brandstiftung, abgebrochene Außenspiegel oder Fußtritte gegen das Auto – die Vollkaskoversicherung kommt für fast alle Schäden (bis auf Reifenschäden) auf.

▶︎ Wie sollte ich bei Vandalismusschäden reagieren?

Beweise sammeln: Der erste Schritt ist: Fotos von den Schäden machen. Noch am Tatort das Smartphone zücken und den Schaden sowie die Umgebung großzügig abfotografieren.

Anzeige erstatten: Mit den Beweismitteln sofort zur Polizei gehen, um Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten. Manchmal häufen sich Vandalismus-Fälle in einer Gegend, dann steigt mit jeder Anzeige die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter gefasst wird. Die meisten Fälle bleiben allerdings ungelöst, die Aufklärungsquote von Vandalismus liegt bei weniger als 20 Prozent.

Kfz-Versicherung benachrichtigen: Falls die Versicherung derartige Schäden abdeckt, muss sie informiert werden. In einem solchen Fall wird der vereinbarte Selbstbehalt fällig (liegt in der Vollkasko meist bei 300 Euro). Wer keine Versicherung mit Rabattschutz hat, wird außerdem in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Wichtig: Zuvor ausrechnen, ob es sich lohnt, den Schaden über Vollkasko regulieren zu lassen. Unterm Strich kann es wegen des steigenden Jahresbeitrages günstiger sein, den Schaden selbst zu bezahlen.

Schaden beheben: Handelt es sich um leichte Kratzer an der Oberfläche, lassen sie sich oft einfach wegpolieren oder mit einem Lackstift behandeln. Geht der Kratzer bis aufs Blech, hilft meist nur ein Besuch beim Lackierer.

Tipp: Etwas günstiger kommt die Smart-Repair-Methode. Voraussetzung dafür: Der Schaden ist nicht größer als eine Handfläche und befindet sich an einem senkrechten Bauteil.


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