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- Out 5, 2021
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Urteil: zehn Monate Haft auf Bewährung
Apotheker verkauft Doping-Spritzen
Hamburg - Es geht nichts über Kundennähe, aber wenn ein Apotheker einen zwielichtigen Kampfsportler „Bruder“ nennt, könnte was faul sein ...
Prozess gegen Apotheker Ilker I. (45) vor dem Amtsgericht. Anklage: Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz. Er soll Fitness-Trainer und Kampfsportler Rocco K. ohne Rezept mit Testosteron und Wachstumshormonen versorgt haben.
Auf Rat seines Anwalts Lars Jessen schwieg Ilker I. am Montag lieber.
Die Polizei war ihm durch Ermittlungen in einem Drogen-Fall auf die Spur gekommen: In seinem Handy sicherten Beamten einen umfangreichen WhatsApp-Verkehr mit dem vorbestraften Kampfsportler: Bestellungen, Preise, Abholtermine – alles detailliert dokumentiert. Dass „Bruder“ Rocco K. die Aussage verweigert, ist da völlig egal.
„Das sind keinerlei Fakten! So ein Chatverlauf ist nur eine Absprache, aber die muss ja auch in die Tat umgesetzt werden, das müssen Sie beweisen!“, tönte Verteidiger Jessen und wurde von Staatsanwältin und Vorsitzender Richterin korrigiert.
Urteil: zehn Monate Haft auf Bewährung. Die Vorsitzende: „Ein Geständnis hätte sich strafmildernd ausgewirkt.“
Bild Zeitung
Apotheker verkauft Doping-Spritzen
Hamburg - Es geht nichts über Kundennähe, aber wenn ein Apotheker einen zwielichtigen Kampfsportler „Bruder“ nennt, könnte was faul sein ...
Prozess gegen Apotheker Ilker I. (45) vor dem Amtsgericht. Anklage: Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz. Er soll Fitness-Trainer und Kampfsportler Rocco K. ohne Rezept mit Testosteron und Wachstumshormonen versorgt haben.
Auf Rat seines Anwalts Lars Jessen schwieg Ilker I. am Montag lieber.
Die Polizei war ihm durch Ermittlungen in einem Drogen-Fall auf die Spur gekommen: In seinem Handy sicherten Beamten einen umfangreichen WhatsApp-Verkehr mit dem vorbestraften Kampfsportler: Bestellungen, Preise, Abholtermine – alles detailliert dokumentiert. Dass „Bruder“ Rocco K. die Aussage verweigert, ist da völlig egal.
„Das sind keinerlei Fakten! So ein Chatverlauf ist nur eine Absprache, aber die muss ja auch in die Tat umgesetzt werden, das müssen Sie beweisen!“, tönte Verteidiger Jessen und wurde von Staatsanwältin und Vorsitzender Richterin korrigiert.
Urteil: zehn Monate Haft auf Bewährung. Die Vorsitzende: „Ein Geständnis hätte sich strafmildernd ausgewirkt.“
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