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Notícias Acht Jahre Haft für den Gully-Killer (41)

Roter.Teufel

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Mitbewohner in Köln getötet
Acht Jahre Haft für den Gully-Killer (41)


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Köln (NRW) – Diese Tat machte bundesweit Schlagzeilen. Eine Leiche steckte kopfüber in einem Gully – es ist Francesco C. (†46). Am Mittwoch fiel das Urteil gegen seinen damaligen Mitbewohner, Giuseppe M. (41): acht Jahre Haft wegen Totschlags und die Unterbringung in einer Psychiatrie.

Der Fall: Ein Jugendlicher (19) hatte gegen 1.40 Uhr die schreckliche Entdeckung gemacht: Zwei Turnschuhe ragten aus einem Gully zwischen einem Fuß- und einem Radweg an der Verbindungsstraße zwischen Langel und Lülsdorf heraus.

Im Prozess vor dem Landgericht Köln schilderte der 19-Jährige: „Ich habe mich dann hingekniet und an den Schuhen gerüttelt.“ Als merkte, dass die sich nicht bewegten, rief er die Polizei.

Francesco C. (†46) hatte Giuseppe M., den Cousin seiner Ex-Frau in seiner kleinen Dachgeschosswohnung in Porz-Langel aufgenommen. Dann, so das Gericht, habe er den Auszug gefordert. Dieses Ultimatum sei am Tattag abgelaufen.

„Die Kammer ist überzeugt, dass der Anlass für die Tat ein Streit um den Auszug des Angeklagten aus der Wohnung war“, sagte der Vorsitzende Richter. Dem Angeklagten habe Obdachlosigkeit gedroht, worüber dieser so in Rage geraten sei, dass er auf den Mann eingeschlagen und schließlich mit einem Messer eingestochen habe.

Laut Urteil schlug der Italiener sein Opfer zunächst im Streit nieder und stach anschließend 25 Mal in Tötungsabsicht zu. Das Opfer starb noch am Tatort.

Zur zweiteiligen Strafe aus Haft und Unterbringung in einer Psychiatrie führte der Vorsitzende an, dass der Angeklagte aufgrund seiner Krankheit zwar schuldvermindert gehandelt habe. Die Steuerungsfähigkeit sei jedoch nicht aufgehoben gewesen.

Das folge aus dem Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Neben der Leichenbeseitigung habe der 41-Jährige auch in der Tatwohnung durch Putzen Spuren beseitigt und seine blutbesudelte Kleidung gewaschen. Mit einer Schubkarre brachte er den toten Francesco C. zum Gully an der Landstraße.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden.

Bild Zeitung
 
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