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- Out 5, 2021
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Wer darf noch welchen durchführen?
Ab heute gelten neue Test-Regeln
Schon wieder neue Regeln, schon wieder alles anders …
Wer einen PCR-Test machen lassen will, kann das ab sofort NUR noch, wenn schon ein von einer Teststelle durchgeführter Antigen-Schnelltest positiv war.
Damit tritt heute (12. Februar) nun ein weiterer Schritt der neuen Teststrategie der Bundesregierung in Kraft.
Grund für die Neuerung: Man will die begrenzten Testkapazitäten in den Laboren gezielter einsetzen.
Rote Warnmeldung reicht nicht mehr aus!
Eine rote Meldung der Corona-Warn-App reicht demnach nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen – auch hier wird künftig ein positiver Antigen-Schnelltest benötigt.
▶︎ Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten „freizutesten“, sollen künftig Schnelltests reichen.
▶︎ Bei Labor-Auswertungen sollen PCR-Tests von Risikopatienten und Personen, die in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten arbeiten, vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie müssen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest haben.
Bild Zeitung
Ab heute gelten neue Test-Regeln
Schon wieder neue Regeln, schon wieder alles anders …
Wer einen PCR-Test machen lassen will, kann das ab sofort NUR noch, wenn schon ein von einer Teststelle durchgeführter Antigen-Schnelltest positiv war.
Damit tritt heute (12. Februar) nun ein weiterer Schritt der neuen Teststrategie der Bundesregierung in Kraft.
Grund für die Neuerung: Man will die begrenzten Testkapazitäten in den Laboren gezielter einsetzen.
Rote Warnmeldung reicht nicht mehr aus!
Eine rote Meldung der Corona-Warn-App reicht demnach nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen – auch hier wird künftig ein positiver Antigen-Schnelltest benötigt.
▶︎ Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten „freizutesten“, sollen künftig Schnelltests reichen.
▶︎ Bei Labor-Auswertungen sollen PCR-Tests von Risikopatienten und Personen, die in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten arbeiten, vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie müssen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest haben.
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