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5-Euro-Streit um Leipziger Hinrichtungsstätte

Roter.Teufel

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Out 5, 2021
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Amt moniert Eintrittsgeld
5-Euro-Streit um Leipziger Hinrichtungsstätte


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Leipzig – Nach dem „Tag des offenen Denkmals“ am 10. September hat Museums-Chef Tobias Hollitzer (54) vom Bürgerkomitee Ärger mit der Stadtverwaltung. Es geht um die Frage, ob der Verein für die Führungen durch die Hinrichtungsstätte in der Arndtstraße 48 an diesem Tag Eintritt nehmen durfte.

Ausgelöst wurde die Diskussion durch eine Anfrage der AfD. Die Fraktion wollte wissen, warum an jenem Tag die Führungen kostenpflichtig waren, wo doch „alle Veranstaltungen zum Tag des offenen Denkmals für die Besucher grundsätzlich kostenfrei anzubieten“ sein sollen, wie es in den Teilnahmeregeln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz heißt.

Rund 500 Menschen wollten an jenem Sonntag die ehemalige Hausmeisterwohnung der Strafanstalt besichtigen, in der 64 Menschen hingerichtet wurden, zuletzt Werner Teske per Kopfschuss am 26. Juni 1981. Bis 1967 hatte das DDR-Regime seine Opfer hier sogar noch mit der Guillotine getötet. Erst 1990 erfuhr die Öffentlichkeit von der Anlage.

„Wir haben 5 Euro Eintritt genommen – aber nur, um die Kosten für Strom und Wartungsarbeiten einigermaßen zu decken“, sagt Hollitzer.

Die Hinrichtungsstätte ist normalerweise nicht zugänglich, seit Jahren existieren Pläne für den Umbau in ein Museum. Doch bisher hat der Freistaat die Gelder dafür nicht freigegeben.

Also habe er die rund 2500 Euro Einnahmen allein gebraucht, um das Areal besichtigungsfertig zu machen, argumentiert er.

Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ist damit nicht einverstanden. In der Antwort heißt es: „Dass der Veranstalter Eintrittsgelder für die Führungen erhoben hat, war dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht bekannt und hätte zu einem Ausschluss aus dem lokalen Programm zum Tag des offenen Denkmals geführt.“

Dabei ist Hollitzer offiziell kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Die Stiftung als Veranstalter empfiehlt zwar, die Veranstaltungen „grundsätzlich“ kostenlos anzubieten, aber im rein juristischen Sinne heißt „grundsätzlich“ nicht „immer“, sondern „Ausnahmen sind zulässig“.

Thomas Mertz, Pressesprecher der Deutschen Stiftung Denkmalschutz: „Wir koordinieren den Tag des offenen Denkmals und empfehlen kostenlose Angebote. Aber wir machen den Veranstaltern keine Auflagen. Wir freuen uns über alle, die so engagiert mitmachen.“

Beim letzten Denkmalstag waren deutschlandweit 6000 Denkmale geöffnet, zusätzlich fanden rund 500 Führungen statt.

Ob der Streit Konsequenzen hat, ist noch nicht entschieden.

Bild Zeitung
 
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