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2G-Kontrollen nur noch stichprobenartig

Roter.Teufel

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Einzelhandel in NRW
2G-Kontrollen nur noch stichprobenartig


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An Karneval gilt in „Brauchtumszonen“ 2G plus

Düsseldorf

NRW lockert ein wenig die Corona-Schutzmaßnahmen – vor allem für den Handel und für Jugendliche. Durchgreifende Erleichterungen gibt es aber noch nicht.

Im nordrhein-westfälischen Einzelhandel muss von diesem Mittwoch an die Zugangsbeschränkung nur für Geimpfte und Genesene (2G) nicht mehr konsequent kontrolliert werden. Stichproben reichen dann aus.

Das kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (64, CDU) am Dienstag in Düsseldorf an. Gleiches gelte für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Generell bleibt aber die 2G-Regel in Ladengeschäften und auf Märkten in NRW bestehen. Mehrere andere Bundesländer haben demgegenüber bereits angekündigt, die 2G-Regel zu kippen.

n der ab Mittwoch geltenden aktualisierten Corona-Schutzverordnung gebe es zunächst nur moderate Anpassungen, aber keine wesentlichen Lockerungen, sagte Laumann. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar werde die Infektionslage erneut bewertet.

NRW werde den Weg Richtung Lockerungen gehen, sobald klar sei, dass die Situation in den Krankenhäusern stabil bleibe. Im Moment sei eine Trendwende bei den Neuinfektionszahlen aber noch nicht zu sehen.

In der neuen Schutzverordnung werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre Immunisierten gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Das gilt an Karneval

In den von der NRW-Landesregierung für die Karnevalstage geplanten „Brauchtumszonen“ soll die 2G-plus-Regel gelten. Alle, die in diesen Zonen feiern wollten, müssten entweder vollständig geimpft und geboostert oder aber vollständig geimpft und frisch getestet sein, sagte Laumann.

Bei Feiern, die in den sogenannten Brauchtumszonen drinnen stattfänden, bräuchten auch Geboosterte noch zusätzlich einen negativen Schnelltest. „Denn im Innenbereich ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter“, sagte Laumann.

Zudem dürften in den Zonen keine zusätzlichen Anreize wie Konzerte oder Karnevalszüge organisiert werden, um nicht noch mehr Menschen anzulocken. Diese Regelungen würden in der neuen Corona-Schutzverordnung vorgeschrieben.

Urteil zu Sport in Innenräumen

Zudem hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag auf den Eilantrag eines Fitnessstudiobetreibers aus Bochum die 2Gplus-Regelung für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Für Sporteinrichtungen im öffentlichen Raum, wozu auch Fitnessstudios gehören, gilt allerdings weiterhin die in diesem Verfahren nicht angegriffene 2G-Regelung.

Bild Zeitung
 
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