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13 Jahre Knast für Senioren-Vergewaltiger

Roter.Teufel

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Lina (93) starb, weil ihr Nachbar sie missbrauchte
13 Jahre Knast für Senioren-Vergewaltiger


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Zwickau (Sachsen) – Diese schreckliche Tat bringt ihn erneut für lange Zeit hinter Gitter. Mohammad A. (49) muss 13 Jahre in den Knast, weil er eine Rentnerin (93) vergewaltigte. Lina L. war an den Folgen des Missbrauchs verstorben.

Das Landgericht Zwickau sprach den Angeklagten am Mittwoch wegen sexueller Nötigung mit Todesfolge, sowie vorsätzlicher Körperverletzung schuldig und ordnete zudem Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der Pakistaner hatte bereits mehrere Jahre im Knast gesessen, nie gearbeitet.

Laut Überzeugung der Richter hatte Mohammad A. am 12. April 2023 gegen 22 Uhr bei seiner Nachbarin Lina L. in Reichenbach (Vogtland) an der Wohnungstür geklopft. Als die 93-Jährige öffnete, soll Mohammad A. sie zur Seite gedrückt haben, um in die Wohnung zu kommen.

Nach einem kurzen Gerangel soll er sich aufs Sofa gesetzt und eine Zigarette geraucht haben. Dann zog er wohl seine Hose aus, um sich an der alten Frau zu vergehen.

Laut Staatsanwaltschaft kam zum Kampf in der kleinen Wohnung. Die Seniorin soll sich gegen eine Vergewaltigung gewehrt haben. Dabei soll ihr Mohammad A. in die Brust gebissen, sich dann an ihr vergangen haben. Er ging offenbar so brutal vor, dass Lina L. mehrere Knochenbrüche erlitt – u.a. des Beckenrings.

Nach der Tat soll Mohammad A. die Wohnung mit der Hose seines Opfers verlassen haben. Schwer verletzt lag Lina L. im Flur, konnte durch Klopfen an der Tür auf sich aufmerksam machen. Ihr Sohn entdeckte sie, alarmierte Polizei und Rettungsdienst.

Ein Polizist schilderte vor Gericht seine Eindrücke aus dem Krankenhaus: „Die Frau hat am ganzen Körper gezittert, stand extrem unter Schock. Sie hat immer wieder das Gleiche erzählt, wie der Mann in ihre Wohnung kam.“

Am 12. April ist Lina L. an einer Lungenentzündung gestorben. Laut Staatsanwaltschaft infolge des sexuellen Überfalls.
Mohammad A. einschlägig vorbestraft

Polizisten des Kriminaldauerdienstes (KDD) konnten unter dem Couchtisch einen Zigarettenstummel finden, der dem Angeklagten zugeordnet werden konnte.

Mohammad A. ist kein Unbekannter. Der Pakistaner kam 1998 nach Deutschland, hat noch nie gearbeitet. In seiner Heimat ist er bis zur 5. Klasse zur Schule gegangen. Er lebt von Sozialleistungen, bekommt die Miete gezahlt.

2012 wurde er bereits wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu fünf Jahren Knast verurteilt. Trotzdem durfte er nach der Entlassung in Deutschland bleiben.
Warum wurde der Pakistaner noch nicht abgeschoben?

Die Islamische Republik Pakistan identifiziert den Betroffenen bisher nicht als pakistanischen Staatsangehörigen. In der Folge konnte für den Betroffenen bisher kein für die Rückführung erforderliches Reisedokument (Reisepass oder Passersatzpapier) beschafft werden.

Der Mann befand sich bis zu seiner U-Haftnahme Mitte Februar 2023 in Besitz einer Duldung mit Duldungsgrund ungeklärte Identität.

Bild Zeitung
 
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