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Notícias 104-Jährige will Führerschein zurück

Roter.Teufel

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Ohne Lappen beim Autofahren erwischt:
104-Jährige will Führerschein zurück


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Ferrara (Italien) – Die 104-Jährige, die ins Auto stieg und ohne Führerschein fuhr. Nun will sie auch noch ihren Lappen zurück

Giuseppina „Giose“ Molinari feierte am Mittwoch in Bondeno (Norditalien) ihren 104. Geburtstag. Doch die rüstige Dame mit dem verschmitzten Lächeln ist nicht wegen ihres Alters europaweit bekannt. Sie wurde kurz vor ihrem Ehrentag um 1 Uhr nachts von der Polizei beim Fahren ohne Führerschein erwischt.

Das Problem: Ihre Papiere waren seit 2022 abgelaufen, weil die Rentnerin die in Italien vorgeschriebene medizinische Untersuchung für Autofahrer ab 80 Jahren nicht gemacht hatte. Zudem war die Versicherung ihres Fiat Panda ebenfalls abgelaufen. Die Carabinieri beschlagnahmten das Auto, fertigten eine Anzeige und fuhren die Dame dann nach Hause. Danach stieg Giuseppina Molinari auf ihr Fahrrad um.

Ein Wunsch zum 104. Geburtstag

Der erste Ärger ist verflogen und zu ihrem 104. Geburtstag hat Giuseppina Molinari bereits einen neuen Plan. „Ich werde bald den Eignungstest für den Führerschein nachholen. Ich möchte ihn unbedingt wieder haben“, sagte die 104-Jährige der Tageszeitung „Repubblica“.

„Giose“ hatte nach eigenen Aussagen vor zwei Jahren nur vergessen, sich die ärztliche Bescheinigung für ihre Fahrtauglichkeit ausstellen zu lassen. „Ich brauche die Mobilität, um meine Freunde in der Stadt zu besuchen“, so die rüstige Rentnerin.

Vielleicht verzichtet sie aber künftig zumindest auf das Auto und steigt auf eine „Vespa“ um. Sie sei 20 Jahre lang so einen Motorroller gefahren und wisse, wie man den steuert.

Italien hat strenge Regeln für Autofahrer ab 70

Die Straßenverkehrsordnung in Italien legt keine Altersgrenzen für das Führen von Fahrzeugen fest. Allerdings müssen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein und die unter anderem anhand einer Augenuntersuchung festgestellt werden.

So ist es in Italien –anders als in Deutschland – Pflicht, sich ab dem 70. Lebensjahr alle drei Jahre und ab dem 80. Geburtstag alle zwei Jahre beim Arzt eine Bescheinigung zur Fahrtauglichkeit ausstellen zu lassen.

Bild Zeitung
 
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