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Sektenführerin wegen Mordes an Jan (4) verurteilt
„Hexe von Hanau“ kassiert wieder lebenslänglich!
Frankfurt – Sie ging in Revision, wollte das erste „Lebenslänglich“ vom Landgericht Hanau nicht akzeptieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, im Mai startete also die zweite Runde, dieses Mal vor dem Frankfurter Landgericht. Neue Kammer, neue Richter, wieder wurden Zeugen gehört, Beweise ausgewertet.
35 Jahre nach dem Tod des kleinen Jan (†4) musste Sektenführerin Sylvia D. (76) im Mai 2023 erneut auf der Anklagebank Platz nehmen.
Am Mittwoch verurteilten dann auch die Frankfurter Richter Sylvia D. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe!
Knapp sechs Monate wurde verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof das Mord-Urteil gegen Sylvia D. aufgehoben hatte. Die Begründung von den Bundesrichtern: Die Strafkammer hätte sich u. a. eingehender mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob es sich „um eine Tötungshandlung durch aktives Tun oder eine solche durch Unterlassen handelte“.
Der qualvolle Tod des kleinen Jan (4)
Die leibliche Mutter von Jan (†4), Dr. Claudia H. (61), soll ihren damals vier Jahre alten Sohn am 17. August 1988 zum Mittagsschlaf in einen Sack gesteckt haben. Dann soll die Mutter das Kind ihrer Freundin Sylvia – die als „Hexe von Hanau“ bekannt ist – überlassen haben.
D. soll der Mutter eingeredet haben, dass ihr Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“ sei und zudem prophezeit haben, dass der Junge bald „vom Alten“ geholt werde – so nennt Sylvia D. Gott.
Tragisch: Jan erstickte in dem Sack an seinem Erbrochenen.
Der Fehler der Ermittler damals: Sie gingen von einem tragischen Unfall aus. 2015 rollte die Staatsanwaltschaft Hanau den Fall neu auf, erhob schließlich Anklage gegen Sylvia D., plädierte am Ende des Prozesses auf Lebenslang wegen Mordes aus niederen Beweggründen. Im September 2020 kassierte sie eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Sylvia D. bestritt die Vorwürfe, die Verteidigung ging in Revision, der BGH hob die Entscheidung auf.
Der Plan der Verteidigung damals: Sylvia D. könnte tatsächlich freikommen, denn alle Straftatbestände wären mittlerweile verjährt gewesen – außer Mord!
Jans leibliche Mutter wurde im vergangenen Jahr in einem gesonderten Prozess vom Landgericht Hanau vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.
Bild Zeitung
„Hexe von Hanau“ kassiert wieder lebenslänglich!
Frankfurt – Sie ging in Revision, wollte das erste „Lebenslänglich“ vom Landgericht Hanau nicht akzeptieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, im Mai startete also die zweite Runde, dieses Mal vor dem Frankfurter Landgericht. Neue Kammer, neue Richter, wieder wurden Zeugen gehört, Beweise ausgewertet.
35 Jahre nach dem Tod des kleinen Jan (†4) musste Sektenführerin Sylvia D. (76) im Mai 2023 erneut auf der Anklagebank Platz nehmen.
Am Mittwoch verurteilten dann auch die Frankfurter Richter Sylvia D. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe!
Knapp sechs Monate wurde verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof das Mord-Urteil gegen Sylvia D. aufgehoben hatte. Die Begründung von den Bundesrichtern: Die Strafkammer hätte sich u. a. eingehender mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob es sich „um eine Tötungshandlung durch aktives Tun oder eine solche durch Unterlassen handelte“.
Der qualvolle Tod des kleinen Jan (4)
Die leibliche Mutter von Jan (†4), Dr. Claudia H. (61), soll ihren damals vier Jahre alten Sohn am 17. August 1988 zum Mittagsschlaf in einen Sack gesteckt haben. Dann soll die Mutter das Kind ihrer Freundin Sylvia – die als „Hexe von Hanau“ bekannt ist – überlassen haben.
D. soll der Mutter eingeredet haben, dass ihr Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“ sei und zudem prophezeit haben, dass der Junge bald „vom Alten“ geholt werde – so nennt Sylvia D. Gott.
Tragisch: Jan erstickte in dem Sack an seinem Erbrochenen.
Der Fehler der Ermittler damals: Sie gingen von einem tragischen Unfall aus. 2015 rollte die Staatsanwaltschaft Hanau den Fall neu auf, erhob schließlich Anklage gegen Sylvia D., plädierte am Ende des Prozesses auf Lebenslang wegen Mordes aus niederen Beweggründen. Im September 2020 kassierte sie eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Sylvia D. bestritt die Vorwürfe, die Verteidigung ging in Revision, der BGH hob die Entscheidung auf.
Der Plan der Verteidigung damals: Sylvia D. könnte tatsächlich freikommen, denn alle Straftatbestände wären mittlerweile verjährt gewesen – außer Mord!
Jans leibliche Mutter wurde im vergangenen Jahr in einem gesonderten Prozess vom Landgericht Hanau vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.
Bild Zeitung