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Staatsgerichtshof entschieden Corona-Sondervermögen ist verfassungswidrig

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Staatsgerichtshof entschieden
Corona-Sondervermögen ist verfassungswidrig


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Wiesbaden – Das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes Hessen ist verfassungswidrig. Das hat der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschieden.

Die haushaltsrechtlichen Kompetenzen seien überschritten worden, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung.

Es hätte andere Formen der Krisenbewältigung gegeben. Das Gesetz zum Sondervermögen sei mit der Landesverfassung unvereinbar.

Das kreditfinanzierte Sondervermögen des Landes hat ein Volumen von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Mit dem Sondervermögen sollen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden. Bis Ende 2023 dürfen die Kredite aufgenommen werden, beispielsweise um Steuerverluste des Landes und der Kommunen auszugleichen.

Bild Zeitung
 
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