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So entkommen Sie der Preiserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung

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Neue Typklassen 2024: 13 Millionen Autofahrer betroffen
So entkommen Sie der Preiserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung


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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) passte in der letzten Woche die Typklassen für die Kfz-Versicherung an.

„Für rund 7,4 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 5,4 Millionen von besseren Typklassen profitieren“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Doch was passiert jetzt bei den Betroffen, wird das automatisch erhöht oder abgesenkt? Oder muss sofort reagiert werden? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Woran erkenne ich die Beitragsänderung?

In den nächsten Wochen werden die Beitragsanpassungen den Kunden mitgeteilt. Ob man mehr zahlen muss, zeigt der sogenannte Vergleichsbeitrag. Fehlt dieser auf dem Schreiben zur Beitragserhöhung, ist er auch in der Rechnung des Anbieters zu finden.
Wann kann ich kündigen?

Der 30. November gilt generell als Stichtag für diejenigen, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen. Wenn der Anbieter allerdings den Beitrag erhöht, haben Kunden 30 Tage Sonderkündigungsrecht nach Erhalt des Schreibens mit der Preiserhöhung.
Wie wechsele ich die Versicherung?

Ihre alte Versicherung muss gekündigt werden. Vorher sollten Sie sich nach einem neuen Anbieter umschauen. Dafür können Sie diverse Vergleichsportale nutzen. Die meisten helfen Ihnen auch bei der Kündigung.

Was muss in der Kündigung stehen?

Ein formloses Schreiben reicht aus: „Hiermit kündige ich meinen Kfz-Versicherungsvertrag zum (Datum eingegeben, z.B. 31. Dezember 2023).“ Name, Adresse, Vertragsnummer und Kfz-Kennzeichen sollten ebenfalls im Brief stehen.
Worauf sollte man bei einem neuen Anbieter achten?

✔︎ Wer mehr Kilometer als nötig angibt, zahlt am Ende darauf.

✔︎ Falls Autofahrer im kommenden Jahr mehr fahren als kalkuliert, können sie dies später nachmelden.

✔︎ Auch einzelne Rabattparameter können die Versicherung günstiger machen.

✔︎ Wer im Eigenheim lebt oder den Wagen in einer abschließbaren Garage parkt, erhält bei manchen Versicherern bis zu zehn Prozent Preisnachlass.
Sollte ich die billigste Versicherung nehmen?

Der günstigste Tarif ist nicht immer der beste. Wer eine neue Versicherung abschließt, sollte auf die passenden Leistungen und seine individuellen Bedürfnisse achten, damit man im Schadenfall gut abgesichert ist.
Welche Deckungssumme sollte ich nehmen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,22 Millionen für Sachschäden. Das klingt erst einmal viel!

Sparen Sie vor allem nicht bei der Deckungssumme. Der Verursacher haftet dann für jeden Euro über der Deckungssumme mit seinem gesamten Vermögen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die höchstmögliche Deckungssumme – 100 Millionen Euro – wählen.

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