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WC-Abzocke!:
Gericht verbietet Restaurant Toiletten-Gebühr
Betreiber bot sogar eine Flatrate an
Berlin – Wer im Restaurant sitzt und auf die Toilette muss, darf dafür nicht noch einmal extra zur Kasse gebeten werden. Das entschied das Kammergericht Berlin und erklärte die Toilettengebühr eines Restaurants für unzulässig. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin: Nachdem ein Betrieb sogar eine „Toilettenflat“ erhob, mahnte sie zunächst ab und zog den Fall schließlich vor Gericht. Das Urteil fiel bereits am 8. September 2025 und ist laut Verbraucherzentrale nun rechtskräftig.
Restaurant bot Toiletten-Flatrate
Auslöser war ein Oktoberfest in Berlin-Friedrichshain. Die Kochzirkel GmbH hatte die „Spree-Wiesn“ in einer Gaststätte am Postbahnhof gefeiert. Doch auch Restaurantgäste mussten eine Pinkel-Pauschale entrichten: Zur Wahl standen 1 Euro pro Toilettengang oder eine „Toilettenflat“ für 5 Euro für den ganzen Abend.
Laut Verbraucherzentrale verstieß dieses Modell gegen die Gaststättenverordnung. Denn ab einer bestimmten Größe oder ab mehr als zehn Sitzplätzen schreibt diese vor, dass kostenlose Toiletten zur Verfügung stehen müssen. Zunächst mahnte die Verbraucherzentrale Berlin das Unternehmen ab. Als das Restaurant nicht einlenkte, reichte sie Unterlassungsklage beim Kammergericht ein – und das gab den Verbraucherschützern recht.
Gastronomen müssen WC zur Verfügung stellen
„Gastronomen sind laut Gaststättenverordnung dazu verpflichtet, die Toilettennutzung für Gäste kostenlos zu ermöglichen. Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen kleine Gebühr gestattet werden“, sagt Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin. „Wer Gast in einem Restaurant ist und dazu aufgefordert wird, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen.“
Bild Zeitung
Gericht verbietet Restaurant Toiletten-Gebühr
Betreiber bot sogar eine Flatrate an
Berlin – Wer im Restaurant sitzt und auf die Toilette muss, darf dafür nicht noch einmal extra zur Kasse gebeten werden. Das entschied das Kammergericht Berlin und erklärte die Toilettengebühr eines Restaurants für unzulässig. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin: Nachdem ein Betrieb sogar eine „Toilettenflat“ erhob, mahnte sie zunächst ab und zog den Fall schließlich vor Gericht. Das Urteil fiel bereits am 8. September 2025 und ist laut Verbraucherzentrale nun rechtskräftig.
Restaurant bot Toiletten-Flatrate
Auslöser war ein Oktoberfest in Berlin-Friedrichshain. Die Kochzirkel GmbH hatte die „Spree-Wiesn“ in einer Gaststätte am Postbahnhof gefeiert. Doch auch Restaurantgäste mussten eine Pinkel-Pauschale entrichten: Zur Wahl standen 1 Euro pro Toilettengang oder eine „Toilettenflat“ für 5 Euro für den ganzen Abend.
Laut Verbraucherzentrale verstieß dieses Modell gegen die Gaststättenverordnung. Denn ab einer bestimmten Größe oder ab mehr als zehn Sitzplätzen schreibt diese vor, dass kostenlose Toiletten zur Verfügung stehen müssen. Zunächst mahnte die Verbraucherzentrale Berlin das Unternehmen ab. Als das Restaurant nicht einlenkte, reichte sie Unterlassungsklage beim Kammergericht ein – und das gab den Verbraucherschützern recht.
Gastronomen müssen WC zur Verfügung stellen
„Gastronomen sind laut Gaststättenverordnung dazu verpflichtet, die Toilettennutzung für Gäste kostenlos zu ermöglichen. Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen kleine Gebühr gestattet werden“, sagt Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin. „Wer Gast in einem Restaurant ist und dazu aufgefordert wird, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen.“
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