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- Out 5, 2021
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Schülerin starb auf London-Klassenfahrt
Emilys (†13) Lehrerinnen wird DOCH der Prozess gemacht!
Mönchengladbach (NRW) – Vor vier Jahren starb Emily (†13, Typ-1-Diabetikerin) während einer Schulfahrt in London. Doch zu einem Prozess kam es nicht, weil das Landgericht Mönchengladbach die Anklage gegen zwei Lehrerinnen ablehnte.
Jetzt die entscheidende Wende! Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Anders als das Landgericht Mönchengladbach halte das OLG eine Verurteilung der Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte die zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Sie sollen sich laut Anklage über die Diabeteserkrankung der Schülerin nicht ausreichend informiert, während der mehrtägigen Klassenfahrt Symptome einer akuten Überzuckerung nicht rechtzeitig erkannt und aufgrund dessen eine ärztliche Behandlung zu spät veranlasst haben, teilte das OLG mit.
► Das Landgericht Mönchengladbach hatte im Februar 2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt: Die Angeklagten hätten auch bei Kenntnis der Diabeteserkrankung als medizinische Laien nicht den Schluss ziehen müssen, dass die Schülerin zwingend einer stationären Krankenhausaufnahme bedurft hätte. Auf etwaige organisatorische Mängel anlässlich der Vorbereitung der Studienfahrt komme es daher nicht an.
Das OLG beurteilt die rechtlichen Fragen anders: Die Angeklagten hätten bei der Planung der Auslandsreise den sichersten Weg beschreiten und bei allen Schülern Vorerkrankungen schriftlich abfragen müssen. Die mündliche Nachfrage bei einer Info-Veranstaltung genüge nicht.
Hätten die Angeklagten hinreichende Kenntnis von der Diabeteserkrankung gehabt, hätten sie die Krankheitszeichen und den damit einhergehenden sofortigen Handlungsbedarf erkennen können und eine unverzügliche medizinische Versorgung veranlassen müssen, so die Auffassung des Oberlandesgerichts.
Emilys Vater: „Jetzt habe ich wieder Hoffnung“
Bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage habe das OLG berücksichtigt, dass eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod der Schülerin geführt haben dürfte. Für die Angeklagten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
Seit Emilys Tod kämpft ihr Vater Kay Schierwagen (48) um Gerechtigkeit. Als vor einigen Wochen bekannt wurde, dass sich das OLG mit dem Fall beschäftigen und es vielleicht doch noch zum Prozess kommen wird, sagte er zu BILD: „Jetzt habe ich wieder Hoffnung, dass der Tod meiner Emily nun endlich auch juristisch aufgeklärt werden kann.“
Bild Zeitung
Emilys (†13) Lehrerinnen wird DOCH der Prozess gemacht!
Mönchengladbach (NRW) – Vor vier Jahren starb Emily (†13, Typ-1-Diabetikerin) während einer Schulfahrt in London. Doch zu einem Prozess kam es nicht, weil das Landgericht Mönchengladbach die Anklage gegen zwei Lehrerinnen ablehnte.
Jetzt die entscheidende Wende! Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Anders als das Landgericht Mönchengladbach halte das OLG eine Verurteilung der Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte die zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Sie sollen sich laut Anklage über die Diabeteserkrankung der Schülerin nicht ausreichend informiert, während der mehrtägigen Klassenfahrt Symptome einer akuten Überzuckerung nicht rechtzeitig erkannt und aufgrund dessen eine ärztliche Behandlung zu spät veranlasst haben, teilte das OLG mit.
► Das Landgericht Mönchengladbach hatte im Februar 2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt: Die Angeklagten hätten auch bei Kenntnis der Diabeteserkrankung als medizinische Laien nicht den Schluss ziehen müssen, dass die Schülerin zwingend einer stationären Krankenhausaufnahme bedurft hätte. Auf etwaige organisatorische Mängel anlässlich der Vorbereitung der Studienfahrt komme es daher nicht an.
Das OLG beurteilt die rechtlichen Fragen anders: Die Angeklagten hätten bei der Planung der Auslandsreise den sichersten Weg beschreiten und bei allen Schülern Vorerkrankungen schriftlich abfragen müssen. Die mündliche Nachfrage bei einer Info-Veranstaltung genüge nicht.
Hätten die Angeklagten hinreichende Kenntnis von der Diabeteserkrankung gehabt, hätten sie die Krankheitszeichen und den damit einhergehenden sofortigen Handlungsbedarf erkennen können und eine unverzügliche medizinische Versorgung veranlassen müssen, so die Auffassung des Oberlandesgerichts.
Emilys Vater: „Jetzt habe ich wieder Hoffnung“
Bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage habe das OLG berücksichtigt, dass eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod der Schülerin geführt haben dürfte. Für die Angeklagten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
Seit Emilys Tod kämpft ihr Vater Kay Schierwagen (48) um Gerechtigkeit. Als vor einigen Wochen bekannt wurde, dass sich das OLG mit dem Fall beschäftigen und es vielleicht doch noch zum Prozess kommen wird, sagte er zu BILD: „Jetzt habe ich wieder Hoffnung, dass der Tod meiner Emily nun endlich auch juristisch aufgeklärt werden kann.“
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