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Pflichtumtausch bis 19. Januar 2026:
Diese Führerscheine werden bald ungültig


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Was passiert, wenn ich den Lappen nicht umtausche?

Ärger droht, wenn Sie den Führerschein-Umtausch verpassen und von der Polizei kontrolliert werden. Die Polizei kann eine Verwarnung aussprechen und sogar 10 Euro Verwarnungsgeld verlangen.

Jetzt aktuell: Bis zum 19. Januar 2026 müssen sich alle Autofahrer, deren Dokument zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde, um den neuen Führerschein kümmern.

Wer seinen Führerschein nach dem 31. Dezember 2001 bekommen hat, kann sich den Amtsbesuch vorerst sparen. In der Tabelle unten finden Sie den passenden Wechseltermin.

Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht betroffen. Sie beinhalten bereits ein Ablaufdatum von 15 Jahren und müssen dann umgetauscht werden.

Ebenfalls nicht betroffen: die ganz alten Führerscheine. Wer vor 1953 geboren ist, hat mit dem Umtauschen Zeit bis zum Jahr 2033.

Jetzt aktuell: Bis zum 19. Januar 2026 müssen sich alle Autofahrer, deren Dokument zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde, um den neuen Führerschein kümmern.

Wer seinen Führerschein nach dem 31. Dezember 2001 bekommen hat, kann sich den Amtsbesuch vorerst sparen. In der Tabelle unten finden Sie den passenden Wechseltermin.

Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht betroffen. Sie beinhalten bereits ein Ablaufdatum von 15 Jahren und müssen dann umgetauscht werden.

Ebenfalls nicht betroffen: die ganz alten Führerscheine. Wer vor 1953 geboren ist, hat mit dem Umtauschen Zeit bis zum Jahr 2033.

Die Erlaubnis zu fahren bleibt natürlich auch mit veraltetem Dokument erhalten. „Man begeht keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis“, beruhigt der ADAC.

Allerdings kann es „im Ausland Schwierigkeiten geben, wenn man mit dem alten Führerschein unterwegs ist“, warnt Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven von geblitzt.de. Auch die Anmietung eines Mietwagens könne Probleme bereiten.

Tipp: Viele Bürger hängen emotional an ihrem alten grauen oder rosa Lappen. Der kann beim Umtausch als Erinnerungsstück entwertet mit nach Hause genommen werden.

Was passiert, wenn ich erst nach dem Stichtag 19. Januar einen Umtauschtermin im Amt bekommen habe? Ein ADAC-Sprecher zu BILD: „Grundsätzlich wird auch dann ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Wenn der Termin nachweislich kurz nach dem Stichtag liegt, können es die Beamten aber bei einer mündlichen Verwarnung belassen.“
Was benötige ich zum Umtausch?

Zuallererst einen Termin beim Amt – je nach Wohnort kann das ja schon etwas länger dauern. Dazu kommt die Bearbeitungszeit der jeweiligen Behörde, die teilweise mehrere Wochen betragen soll. Also lieber frühzeitig kümmern.

Beim Termin im Amt benötigt man grundsätzlich ein biometrisches Passfoto, den aktuellen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Pass. Klären Sie auch vorsichtshalber vor dem Termin ab, ob Ihre Behörde noch zusätzliche Dokumente verlangt. Probleme bereiten dabei etwa Wohnortswechsel in der Vergangenheit.

Der Umtausch kostet laut ADAC 25 Euro, kann in einigen Kommunen aber teurer kommen. Teilweise verlangen die Ämter zusätzliche Gebühren für Versand, schnelle Bearbeitung oder einen Vor-Ort-Termin.

Muss ich einen erneuten Test absolvieren?

Eine neue Führerschein-Prüfung oder andere Eignungstests sind bei Pkw- oder Motorradführerscheinen nicht vorgesehen, auch nicht für Senioren.

Achtung: Nicht zu verwechseln mit der obligatorischen Fahrtauglichkeitsuntersuchung alle fünf Jahre für Bus- und Lkw-Fahrerlaubnisklassen.

Bild Zeitung
 
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