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Roter.Teufel

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Blitzer-Apps und Co.:
Darf die Polizei einfach so auf mein Handy schauen?


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Ohne Smartphone geht nichts mehr: Im Auto kann man damit navigieren oder Musik streamen. Nun werden Blitzer-Apps diskutiert, die man zwar installieren, aber im Auto nicht benutzen darf. Darf die Polizei bei einer Kontrolle auf mein Handy schauen, es mir sogar abnehmen? Das erklärt Uwe Lenhart, Deutschlands bekanntester Verkehrsrechtsanwalt.

Darf die Polizei bei einer Kontrolle auf mein Handy schauen zum Check, ob ich eine illegale Blitzer-App nutze?

Uwe Lenhart: „Die entscheidende Frage ist, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Das könnte der Fall sein, wenn ein Polizist merkt, dass ein Autofahrer vor einem Blitzer die Geschwindigkeit reduziert. Oder er bemerkt die geöffnete App. Dann darf er das Smartphone auf Installation einer Blitzer-App kontrollieren.“

Was ist mit einem Handy, das in einem Handyhalter steckt und entsperrt ist?

Lenhart: „Fehlt es an Tatsachen, die auf die Nutzung einer Blitzer-App hindeuten könnten, darf das Handy nicht eingesehen werden.“

Was muss der Polizist sehen, um zu erkennen, dass die Blitzer-App aktiv ist?

Lenhart: „Die Betriebsbereitschaft, also die reine Existenz der App auf dem Smartphone, wäre ausreichend. Also wenn während der Kontrolle die Blitzer-App noch in Betrieb ist oder das entsprechende Icon vorhanden ist. Dann darf die Polizei die App löschen, das ist der mildere Eingriff, als das Smartphone einzukassieren.“

Die Polizei darf mein Handy einkassieren?

Lenhart: „Die Maßnahme ist zulässig, wenn eine nicht völlig naive, verständige Person aufgrund der Gesamtumstände und eigener Beobachtungen ernsthaft den Verdacht haben könnte, dass gerade eine Blitzer-App verwendet wird oder wurde. Betriebsbereite Geräte darf die Polizei einkassieren.“

Was tue ich, wenn die Polizei die Herausgabe des Handys verlangt?

Lenhart: „Fordert ein Polizist die Herausgabe ohne erkennbaren Grund, kann man das verweigern – außer, es liegt ein konkreter Tatverdacht vor. Dann darf die Polizei das Smartphone zur Beweissicherung einziehen. Ansonsten gilt: Die Herausgabe und das Durchsuchen des Handys nur mit richterlichem Beschluss.“

Was sollte ich sagen bei der Kontrolle?

Lenhart: „Reden Sie so wenig wie möglich, und nur so viel wie nötig. Lassen Sie sich keinesfalls in eine Diskussion verwickeln! Niemand ist verpflichtet, bei der Polizei Angaben zu machen.“

Bild Zeitung
 
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