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- Out 5, 2021
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Als Ärztin falsches Attest ausgestellt
Corona-Leugnerin muss 4000 Euro zahlen
Köln – Hat eine Kölner Ärztin falsche Attests ausgestellt?
Wegen dieses Vorwurfs musste Stefanie L. am Dienstag vor dem Kölner Amtsgericht erscheinen. Speziell geht es um die Befreiung von der Maskenpflicht ohne entsprechende Notwendigkeit während der Corona-Pandemie.
Bis auf den letzten Platz war Saal 22 gefüllt. Auch im Gang warteten Anhänger der Medizinerin, die mehrfach bei Querdenken-Demos aufgetreten ist. Auf die Frage der Richterin nach ihrem Namen gab sie an, Tochter Gottes zu sein. Später sprach sie von sich in der dritten Person.
Es hätte nie eine Pandemie gegeben, erklärte Stefanie L., die die Tatvorwürfe dennoch bestritt.
Als Zeugin sagte zunächst eine Journalistin gegen die Kölnerin aus. Nachdem sie im Internet gerüchteweise von den Praktiken erfuhr, hatte sie die Probe aufs Exempel gemacht. Ihren Ausführungen zufolge gab die Journalistin dabei lediglich an, gehört zu haben, dass man sich mit Maske schlechter konzentrieren könne. Prompt hätte auch sie ein Attest erhalten ...
Andere geladene Zeugen verteidigten hingegen die Frau. Sie hätten aufgrund von Vorerkrankungen keine Masken tragen können und sich deswegen an die Kölnerin gewandt.
Schließlich sah es das Gericht aber als erwiesen an, dass die Angeklagte in einem Fall ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt hatte. Urteil: 4000 Euro Geldstrafe.
Bild Zeitung
Corona-Leugnerin muss 4000 Euro zahlen
Köln – Hat eine Kölner Ärztin falsche Attests ausgestellt?
Wegen dieses Vorwurfs musste Stefanie L. am Dienstag vor dem Kölner Amtsgericht erscheinen. Speziell geht es um die Befreiung von der Maskenpflicht ohne entsprechende Notwendigkeit während der Corona-Pandemie.
Bis auf den letzten Platz war Saal 22 gefüllt. Auch im Gang warteten Anhänger der Medizinerin, die mehrfach bei Querdenken-Demos aufgetreten ist. Auf die Frage der Richterin nach ihrem Namen gab sie an, Tochter Gottes zu sein. Später sprach sie von sich in der dritten Person.
Es hätte nie eine Pandemie gegeben, erklärte Stefanie L., die die Tatvorwürfe dennoch bestritt.
Als Zeugin sagte zunächst eine Journalistin gegen die Kölnerin aus. Nachdem sie im Internet gerüchteweise von den Praktiken erfuhr, hatte sie die Probe aufs Exempel gemacht. Ihren Ausführungen zufolge gab die Journalistin dabei lediglich an, gehört zu haben, dass man sich mit Maske schlechter konzentrieren könne. Prompt hätte auch sie ein Attest erhalten ...
Andere geladene Zeugen verteidigten hingegen die Frau. Sie hätten aufgrund von Vorerkrankungen keine Masken tragen können und sich deswegen an die Kölnerin gewandt.
Schließlich sah es das Gericht aber als erwiesen an, dass die Angeklagte in einem Fall ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt hatte. Urteil: 4000 Euro Geldstrafe.
Bild Zeitung